Die Rechtsabteilung der Werchowna Rada der Ukraine hat erklärt, dass der geplante Steuererhöhungsentwurf in seiner jetzigen Fassung nicht mit der ukrainischen Verfassung vereinbar ist. Dies hat in der Politik und der Wirtschaftswelt breite Resonanz gefunden, da Steueränderungen die wirtschaftliche Lage des Landes erheblich beeinträchtigen könnten.
Seine einzelnen Bestimmungen stehen nicht im Einklang mit den Gesetzen der Ukraine und berücksichtigen nicht die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichts.
Insbesondere kam die staatliche Steuerinspektion zu dem Schluss, dass das vorgeschlagene Format für die Zahlung von Vorauszahlungen auf Steuern nicht dem Grundsatz der Gleichheit aller Steuerzahler vor dem Gesetz entspricht.
Es wird außerdem behauptet, dass die Regelung zur rückwirkenden Berechnung der Steuern für Oktober im Widerspruch zu dem Artikel der Verfassung steht, der besagt, dass das Gesetz keine rückwirkende Kraft hat.

