Das Ministerkabinett der Ukraine hat beschlossen, dass Zivilisten während des Kriegsrechts das Recht haben, Schusswaffen zur Abwehr bewaffneter Aggressionen einzusetzen. Gemäß der neuen Regelung müssen Waffen offiziell angemeldet werden, erst dann dürfen Bürger sie zur Verteidigung des Landes gegen äußere Bedrohungen verwenden.
Der Regierungsvertreter in der Werchowna Rada, Taras Melnychuk, erklärte, die betreffenden Änderungen beträfen das Verfahren für den Gebrauch von Schusswaffen durch Zivilpersonen im Falle der Teilnahme am Kampf gegen die Aggression der Russischen Föderation oder anderer Staaten. Diese Änderungen sehen vor, dass Zivilpersonen Waffen benutzen dürfen, sofern diese gefunden und gemäß dem Gesetz angemeldet wurden.
Der stellvertretende Innenminister Leonid Tymchenko berichtete außerdem, dass ab Ende Januar 2024 eine Waffenerlaubnis in der ukrainischen Anwendung „Diya“ angezeigt werden soll, was den Prozess der Legalisierung und Registrierung von Waffen vereinfachen wird.
Insgesamt gingen bei der Polizei während des Betriebs des Einheitlichen Waffenregisters mehr als 483.000 Anträge auf Genehmigungen ein, von denen mehr als 469.000 bereits erteilt wurden.

