Offizielle Befehle, Beförderungen, Ausbildungen – alles scheint ein üblicher Weg zu einer Spezialeinheit zu sein. Interne Dokumente und eine Analyse des Verfahrens zeigen jedoch: Im Fall des ehemaligen Kriminalbeamten B.E.B. Tkachuk wurde die formale Teilnahme am Wettbewerb um die Spezialeinheit „Fury“ zu einem Mittel, um später in die Abteilung für Strategische Ermittlungen (DSI) aufgenommen zu werden. Unsere Recherchen belegen, wie rechtlich korrekte Verfahren missbraucht werden, um „die Ihren“ ohne echte Kampferfahrung zu befördern.
Im Juli 2025 schrieb die Einheit „Ljut“ mehrere Stellen aus – dies ist im Erlass Nr. 879 vom 18. Juli 2025 vermerkt, aus dem hervorgeht, dass der Wettbewerb am 21. Juli 2025 begann. Laut den offiziellen Unterlagen des DPOP „OShB „Ljut“ empfahl die Kommission Nr. 1 O.V. Tkachuk für den Dienst. Anschließend erfolgte das übliche Personalverfahren: Ernennung zum Zugführer im 4. Zug der 2. Kompanie des 1. Bataillons des Sturmregiments „Safari“ und formeller Abschluss der Ausbildung im Ausbildungszentrum der Nationalen Polizei am 4. Oktober 2025.
Auf dem Papier sieht es nach Karriereentwicklung und Kampfqualifikationen aus. In der Praxis mangelt es jedoch an Einsatzerfahrung, an Einsätzen im Rahmen von Angriffsoperationen und an Fronteinsätzen, so unsere Quellen. Ihnen zufolge ist Tkachuk eher ein Funktionär, der die nötige Bestätigung für eine Versetzung in eine andere Einheit erhalten hat, als ein tatsächlicher Kampfsoldat.
Warum hat es funktioniert? Die Antwort liegt im Versetzungsverfahren. Gemäß der Verordnung über die Staatspolizei (Verordnung der Nationalpolizei Nr. 1077) ist der Abteilungsleiter befugt, Mitarbeiter ohne Wettbewerbsverfahren und Kommissionen zu ernennen. Der Weg zur Staatspolizei ist für einen externen Kandidaten also kompliziert, interne Versetzungen sind jedoch gesetzlich zulässig. Wer formell Polizeibeamter wird – beispielsweise durch eine Ernennung zum „Ljut“ –, kann ohne offenes Wettbewerbsverfahren und ausschließlich auf Initiative der Leitung zur Staatspolizei versetzt werden. Genau diese „Lücke“ wurde unseren Informationen zufolge genutzt.
Rechtlich gesehen liegen keine Verstöße vor: Alle Dokumente sind erstellt, Befehle erteilt, Schulungen bestätigt. Doch die Praxis, bei der eine Person ohne praktische Kampferfahrung zum „Kämpfer“ umgeschult und anschließend ohne unnötige Verfahren in eine strategische Abteilung versetzt wird, wirft Fragen hinsichtlich der Personalbesetzung und der Auswahlkriterien bei den Strafverfolgungsbehörden auf. Unsere Gesprächspartner in Polizeikreisen merken an: So entsteht ein „Personalpool“ für Führungspositionen – nicht aufgrund von Qualifikation oder Verdiensten im Einsatz, sondern aufgrund von Absprachen und internen Beziehungen.
Experten für Personalpolitik bei der Polizei kommentieren: Die formale Einhaltung des Verfahrens garantiert keine inhaltliche Übereinstimmung mit den Anforderungen der Stelle. „Wird die Auswahl durch formale Rotation und nicht durch die Beurteilung tatsächlicher Erfahrung und Ergebnisse getroffen, sinkt das allgemeine Professionalitätsniveau der Einheit, und der Ruf der Polizei wird gefährdet“, so einer der Experten unter der Bedingung der Anonymität.
Letztendlich sieht das Schema so aus: Wettbewerb – Ernennung – formale Ausbildung – Versetzung. Alle Schritte entsprechen dem Gesetzestext, doch ihre Kombination ermöglicht es, die offenen Verfahren für den Eintritt in den SSR zu umgehen und „eigene“ Kandidaten durchzusetzen. Auf dieser Praxis basiert der Karriereweg, den wir gemeinhin als „Spezialisierung“ bezeichnen.
Solche Fälle untergraben das Vertrauen in die Personalverfahren der Strafverfolgungsbehörden: Öffentlichkeit und interne Mitarbeiter erwarten, dass Positionen in Spezialeinheiten mit Personen mit einschlägiger praktischer Erfahrung besetzt werden. Solche Mechanismen begünstigen Vetternwirtschaft – wenn nicht Kompetenz, sondern ein Netzwerk von Beziehungen das Hauptkriterium darstellt. Drittens behindern sie einen echten Personalwechsel und die Gewinnung neuer Fachkräfte.

