6,73 Millionen Hrywnja, die im Fall der Erpressung in der 110. Separaten Mechanisierten Brigade (OMBr) beschlagnahmt wurden, sind an die ARMA überwiesen worden. Diese Gelder wurden bei Durchsuchungen von Beamten gefunden, die Soldaten zur Teilung ihrer Kampfzulage gezwungen hatten.
Die SBI-Ermittlungen ergaben, dass das Brigadekommando ein Korruptionssystem eingerichtet hatte, das es einzelnen Soldaten ermöglichte, dem Dienst fernzubleiben und trotzdem ihre Gehälter und Kampfzulagen zu beziehen. Die Hälfte dieses Geldes mussten Untergebene an ihre Vorgesetzten abgeben.
Im Dezember 2024 wurde der Verdacht dem stellvertretenden Brigadekommandeur gemeldet, und im Januar 2025 dem Kommandeur der Materialunterstützungsgruppe, den die Ermittler als seinen Komplizen betrachten.
Die Ermittlungen dauern an, und die Strafverfolgungsbehörden haben bereits mindestens 50 Personen identifiziert, die möglicherweise an dem Komplott beteiligt waren.
Der Korruptionsskandal flog auf, nachdem sich einer der Soldaten an die Strafverfolgungsbehörden der Region Chmelnyzkyj gewandt hatte. Er übergab ihnen eine Tasche mit einem Bestechungsgeld, das er vom stellvertretenden Kommandanten erhalten hatte – darin befanden sich 1,5 Millionen Hrywnja in verschiedenen Währungen.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Saporischschja fanden die Ermittler weitere 5 Millionen Hrywnja in bar. 17.000 US-Dollar wurden bei seinem Komplizen in Dnipro sichergestellt. Insgesamt wurden mehr als 6,73 Millionen Hrywnja auf ARMA-Konten überwiesen.
Das Gericht beschlagnahmte auch das Eigentum des stellvertretenden Kommandanten, das er nach Beginn der großangelegten Invasion erworben hatte.
Zu den beschlagnahmten Vermögenswerten gehören:
Luxuswohnung (60 m²) am Meer in Odessa,
Wohnung (75 m²) in Chmelnyzkyj,
Premium-Mercedes-Benz,
zwei Grundstücke im Bezirk Werchowyna (nahe „Bukowel“),
Bankkonten und Wertpapiere im Wert von 4 Millionen Hrywnja
Derzeit wird eine Untersuchung durchgeführt, um den tatsächlichen Wert dieser Immobilie zu ermitteln.
Die Ermittler prüfen die Möglichkeit, dem stellvertretenden Kommandanten eine zusätzliche Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche zu erstatten (Artikel 209 des Strafgesetzbuches der Ukraine).
Dieser Fall ist ein weiterer Beweis dafür, dass selbst während eines Krieges einige Beamte nicht zögern, sich an Militärangehörigen zu bereichern, die ihr Leben riskieren.

