Laut unserer Quelle im Präsidialamt wird der Gesetzentwurf zur Mobilmachung nach den Änderungen in zweiter Lesung vorgelegt, nachdem den Abgeordneten Gelegenheit zur Korrektur gegeben wurde. Der Generalstab drängt auf eine Beschleunigung dieses Prozesses, um das Gesetz ab April einzuführen und so monatlich 20.000 bis 30.000 Mobilisierungskräfte bereitzustellen.
Bis zum 21. Februar wollen die Abgeordneten den Gesetzentwurf zur Mobilisierung vor der zweiten Lesung überarbeiten. Olena Shulyak, Vorsitzende der Partei „Diener des Volkes“ und Leiterin des zuständigen Ausschusses, erklärte, es werde zahlreiche Änderungen geben, die ein breites Spektrum an Themen abdecken, darunter die Einbindung von Hochschulabsolventen, neue Rekrutierungsmethoden und organisatorische Maßnahmen auf lokaler Ebene. Auch die Frage der Beteiligung von Beschäftigten verschiedener Sektoren, darunter des Wirtschafts- und des Polizeisektors, an der Mobilisierung werde erörtert.
Der Abgeordnete Yaroslav Zheleznyak erklärte, es könne zahlreiche Änderungsanträge geben, die das Verfahren verkomplizieren könnten. Er hofft, dass der Gesetzentwurf bis Ende Februar verabschiedet wird.
Andererseits schließt der Abgeordnete Dmytro Natalukha Änderungen bezüglich Militärpensionären und Waffenbesitzern nicht aus, da diese Fragen noch diskutiert werden. Auch die Idee, Betriebsangestellten finanzielle Unterstützung zu gewähren, wird erwogen.
Die neue Fassung des Gesetzentwurfs sieht die Möglichkeit vor, Personen mit Vorstrafen auf deren Wunsch hin zum Wehrdienst zu mobilisieren. Das Justizministerium befürwortet jedoch weitergehende Maßnahmen. Laut Justizministerin Denys Malyuska haben Tausende ukrainische Bürger mit Vorstrafen den Wunsch geäußert, den Streitkräften beizutreten. Dieser Prozess wird noch diskutiert, und mindestens 50.000 Personen sind aufgrund der Löschung ihrer Vorstrafen nicht im Zentralen Strafregister (Zentrales Strafregister) und im Statistischen Bundesregister (Seniorenregister) registriert.

