Beamte werden gezwungen, an Sitzungen von Parlamentsausschüssen teilzunehmen: Das sieht der neue Gesetzentwurf vor.
Die Werchowna Rada bereitet sich auf die Prüfung des Gesetzesentwurfs Nr. 11387 vor, der eine deutliche Erhöhung der Haftung von Beamten vorsieht, die parlamentarische Kommissionen und Sitzungen ignorieren. Der Ausschuss für Strafverfolgung hat bereits empfohlen, das Dokument vollständig anzunehmen.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere wesentliche Neuerungen vor.
Erstens wird für die Verletzung der Fristen für die Beantwortung von Anfragen von Parlamentsausschüssen, vorübergehenden Untersuchungs- und Sonderkommissionen sowie für die Nichtbereitstellung oder Bereitstellung unvollständiger oder falscher Informationen eine Geldstrafe zwischen 5.950 und 8.500 UAH verhängt.
Zweitens wird das unberechtigte Nichterscheinen bei einer Plenarsitzung der Werchowna Rada, sofern eine solche Teilnahme durch einen Verfahrensbeschluss des Parlaments vorgesehen ist, mit einer Geldstrafe zwischen 13.600 und 17.000 UAH geahndet.
Protokolle über solche Verstöße werden von autorisierten Beamten der Kontrollabteilung des Apparats der Werchowna Rada erstellt. So kann jeder Beamte oder Beamte (mit Ausnahme des Präsidenten und der Richter), der offiziell zu einer Parlamentssitzung eingeladen wird, mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn er die Vorladung ignoriert.
Drittens erweitert der Gesetzentwurf die Befugnisse der Nationalpolizei. Sie kann auf Beschluss der Werchowna Rada Personen zu Sitzungen parlamentarischer Kommissionen oder in den Sitzungssaal bringen. Das heißt, wenn sich jemand weigert, freiwillig zu kommen, kann er zwangsweise dorthin gebracht werden.
Der Gesetzentwurf legt auch die Regeln für den Einsatz physischer Gewalt fest. Die Polizei muss vor deren Anwendung warnen, und die Maßnahmen selbst müssen minimal sein und dürfen die Gesundheit der Person nicht schädigen. Ein Überschreiten der Befugnisse zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.
Gleichzeitig muss die Werchowna Rada zur Umsetzung des Zwangsabberufungsmechanismus einen entsprechenden Verfahrensbeschluss mit mindestens 151 Stimmen verabschieden.
Tatsächlich erhalten die Abgeordneten mit der Verabschiedung des Gesetzes ein wirksames Instrument, um Beamte zu zwingen, vor der Kommission zu erscheinen und Fragen zu beantworten. Das Ignorieren parlamentarischer Einwände wird nicht nur zu einem politischen, sondern auch zu einem rechtlichen Risiko.