Das Schewtschenko-Gericht hat den Prozess gegen einen Einwohner von Odessa, der seinen eigenen Tod vorgetäuscht hatte, ausgesetzt

Das Schewtschenkiwskyj-Bezirksgericht in Kiew hat die Anklage im Fall des skandalumwitterten Geschäftsmanns Dmytro Malinowski aus Odessa, der 2014 seinen eigenen Tod vortäuschte und sich mehrere Jahre in Frankreich versteckte, an den Staatsanwalt zurückverwiesen.

Die Geschichte dieses Einwohners von Odessa beginnt im Jahr 2012. Damals wurden Malinovsky und sein Komplize des Betrugs in besonders großem Umfang beschuldigt: Mithilfe gefälschter Dokumente hatten sie sich die Gesellschaftsrechte eines Unternehmens angeeignet, dem Gewerbeimmobilien in Odessa gehörten.

Im Jahr 2014 erhielt die Ehefrau des Geschäftsmannes aus dem vorübergehend besetzten Luhansk ein Paket mit einer Urne und einer „Sterbeurkunde“. Daraufhin erklärte ein ukrainisches Gericht Malinovsky für tot.

2018 wurde jedoch bekannt, dass er lebte und in Frankreich wohnte. Dort wurde er von der Polizei entlarvt, die an einem Schloss im Wert von rund 3 Millionen Euro interessiert war. Bei der Durchsuchung des Anwesens wurden Gegenstände im Wert von über 4,6 Millionen Euro gefunden, darunter ein Oldtimer-Rolls-Royce Phantom und Gemälde von Salvador Dalí.

Französische Beamte nahmen Malinovsky fest, woraufhin die ukrainische Staatsanwaltschaft seine Auslieferung beantragte. Eine Rückführung in die Ukraine war jedoch nicht möglich. Im Jahr 2023 erhob die Staatsanwaltschaft in Abwesenheit Anklage gegen ihn – wegen Betrugs und Geldwäsche.

Die Vorverhandlung vor dem Schewtschenko-Gericht in Kiew zog sich über zwei Jahre hin. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Sonderverfahren in Abwesenheit des Angeklagten. Stattdessen nahm Malinowski selbst per Videoschaltung aus Frankreich an den Verhandlungen teil und gab an, er könne nicht persönlich erscheinen, da er unter der Aufsicht der örtlichen Polizei und des Gerichts stehe.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Malinovsky sich nicht versteckt hielt, da sein Aufenthaltsort der Staatsanwaltschaft bekannt war. Daher wurde die Anklage als rechtswidrig eingestuft und zur Überprüfung zurückverwiesen.

Diese Entscheidung „friert“ den Prozess in der Ukraine faktisch ein und lässt die Aussichten, Malinovsky vor Gericht zu bringen, ungewiss.

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