Trotz der allgemeinen Mobilmachung kann nicht jeder, der will oder zum Militärdienst einberufen wird, diesen auch ableisten – alles hängt von seinem Gesundheitszustand ab. Doch wie genau erkennt man, ob Gründe für die Feststellung der Wehruntauglichkeit vorliegen?
Rechtsanwältin Tetyana Bucholska von der Kanzlei PROCTOR erläuterte, in welchen Fällen Krankheit ein Grund für die Entlassung aus dem Dienst sein kann, auch im Rahmen eines Arbeitsvertrags.
Anders als bei der Mobilmachung kann während der Vertragslaufzeit auch eine Person dienen, die offiziell als dienstuntauglich gilt. Dies hängt von der jeweiligen Einheit ab. Beispielsweise könnten rückwärtige Einheiten an solchen Kandidaten interessiert sein, um ungeklärte Kampfeinsätze durchzuführen. Die Entscheidung der militärmedizinischen Kommission spielt jedoch weiterhin eine entscheidende Rolle.
Gesetzgebung und Liste der Krankheiten
Grundlage aller Entscheidungen ist die Verordnung Nr. 402 des Verteidigungsministeriums. Sie enthält 87 Artikel und Tabellen mit spezifischen Krankheitsbildern, die Einfluss auf die Entscheidungen der Kommission haben können. Gemäß Artikel 74 können beispielsweise erhebliche Funktionsstörungen der Seh-, Hör-, Nerven-, Gesichts-, Kiefer- und Verdauungsorgane zur vollständigen Dienstuntauglichkeit führen.
Beispielsweise werden Patienten mit Herzinsuffizienz im Stadium IIA oder angeborenen Herzfehlern nicht mobilisiert. Hohe Kurzsichtigkeit, Astigmatismus oder Schilddrüsenunterfunktion können ebenfalls Gründe für die Untauglichkeit sein.
„In der Praxis kommen Mandanten oft mit Augenerkrankungen oder Schilddrüsenproblemen zu uns und können mit den entsprechenden Attesten ihre Arbeitsunfähigkeit nachweisen“, sagt der Anwalt.
Befreit eine Behinderung von der Wehrpflicht?
Eine Behinderung bedeutet nicht automatisch Dienstuntauglichkeit. Selbst mit einer Behinderung der Gruppe 2 oder 3 kann man als tauglich gelten – insbesondere für den Einsatz im Hinterland.
„Ich habe Mandanten mit Behinderungsgrad 3, die vom VLK als geeignet anerkannt wurden. Menschen mit Grad 1 werden hingegen in der Regel abgelehnt“, fügt der Anwalt hinzu.
Eine Behinderung kann ein Hinweis auf eine Begleiterkrankung sein, ist aber kein entscheidender Faktor.
Wie man die Untauglichkeit nachweist
Der Anwalt rät, im Voraus zu handeln:
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Die Bestätigung der Diagnose sollte vorzugsweise in einer spezialisierten staatlichen medizinischen Einrichtung erfolgen.
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Zusätzliche Untersuchungen – bei einer Schilddrüsenunterfunktion ist es ratsam, das Herz-Kreislauf-System oder das Nervensystem zu untersuchen.
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Komplexität der Beweislage – die Entscheidung des VLK hängt von einer Kombination mehrerer Faktoren ab, nicht von einer einzelnen Diagnose.
Was tun, wenn der VLK es für geeignet befunden hat?
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit mit der Entscheidung der Kommission hat die betroffene Person das Recht:
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Die Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen bei einer höheren VLK-Instanz angefochten werden;
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eine Klage vor Gericht einreichen.

