Das Bezirksgericht Tschemerowez in der Oblast Chmelnyzkyj verurteilte einen Grenzsoldaten aus der Oblast Tscherkassy, der im betrunkenen Zustand einen anderen Soldaten erstochen hatte. Dies geht aus dem Urteil im Fall Nr. 687/1370/24 hervor.
Ende September 2024 kam es auf dem Gelände eines provisorischen Stützpunktes der Grenzschutzeinheit in der Region Chmelnyzkyj zu einem Streit zwischen zwei Soldaten. Laut Ermittlungen waren beide alkoholisiert. Im Verlauf der Auseinandersetzung stach ein älterer Soldat aus der Region Tscherkassy seinem Kameraden in den Bauch. Das Opfer verstarb noch am Tatort.
Beide Männer wurden umgehend festgenommen. Die Tatwaffe – ein Messer – wurde von den Polizeibeamten sichergestellt. Anschließend wurde der Verdächtige gemäß zwei Artikeln des ukrainischen Strafgesetzbuches angeklagt: Artikel 121 Absatz 2 (schwere Körperverletzung mit Todesfolge) und Artikel 406 Absatz 3 (Verstoß gegen die Dienstvorschriften für Angehörige der Streitkräfte während des Kriegsrechts).
Der Angeklagte gab zu, die Verletzung verursacht zu haben, erklärte jedoch, in Notwehr gehandelt zu haben. Seinen Angaben zufolge sei der Streit entstanden, nachdem der Verstorbene ihm zweimal ins Gesicht geschlagen habe und die Situation in eine Schlägerei eskaliert sei. Zeugen bestätigten jedoch lediglich einen verbalen Streit und sahen keine Bedrohung für das Leben des Soldaten.
Der Verteidiger bat das Gericht, diese Umstände zu berücksichtigen und den Fall als über die Grenzen der notwendigen Verteidigung hinausgehend neu einzustufen, aber das Gericht stimmte dieser Version nicht zu.
Satz
Richter Valeriy Borsuk befand den Grenzbeamten beider Verbrechen für schuldig. Er wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich muss der Angeklagte der Mutter des Opfers eine Entschädigung in Höhe von 8,5 Millionen Hrywnja zahlen.
Die Strafe beginnt mit dem Zeitpunkt der Verhaftung – September 2024.

