Das ukrainische Verteidigungsministerium ändert seine Vorgehensweise bei der Gewährung von Aufschub des Mobilmachungsdienstes für Beschäftigte des Rüstungskomplexes. Künftig werden Informationen über die Anzahl der Wehrpflichtigen, die in kritischen Betrieben des Rüstungskomplexes eingesetzt sind, nicht mehr veröffentlicht. Ziel dieser Entscheidung ist die Erhöhung der Sicherheit des Verteidigungssektors im Kriegsfall.
Die Änderungen betreffen die Resolution Nr. 76 des Ministerkabinetts, die das Verfahren zur Reservierung von Militärpersonal für die Zeit der Mobilmachung und des Kriegsrechts regelt. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dass Entscheidungen über die Einstufung von Unternehmen, Institutionen und Organisationen als kritisch wichtig im Verteidigungsindustriellen Komplex künftig keine Angabe mehr über die Anzahl der zu reservierenden Mitarbeiter enthalten werden.
Das Ministerium erklärt, dass diese Anpassungen die Besonderheiten der Arbeit von Rüstungsunternehmen im Kriegsfall berücksichtigen. Sie sollen zusätzliche Voraussetzungen für die kontinuierliche und groß angelegte Produktion kritischer Waffensysteme schaffen sowie die Risiken für Anlagen und Personal im Verteidigungssektor verringern.
Das Verteidigungsministerium betont außerdem, dass die neuen Regeln darauf abzielen, die Effizienz von Managemententscheidungen zu steigern und sensible Informationen im Kriegsfall zu schützen.
Parallel dazu wurden 2026 die allgemeinen Regelungen zur Befreiung vom Wehrdienst geändert. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns sind seit dem 1. Januar die Anforderungen an die Vergütungshöhe für befreite Arbeitnehmer, vor allem im privaten Sektor, gestiegen. Diese liegen bei etwa 21.600 Hrywnja und mehr, sowohl für das durchschnittliche Gehalt des Unternehmens als auch für das Gehalt jedes einzelnen Arbeitnehmers, der die Befreiung beantragt. Für den öffentlichen Dienst haben sich diese Anforderungen nicht wesentlich geändert.
Dieser Ansatz soll laut Regierung die Praxis der faktischen Reservierung von Stellen mit dem Mindestgehalt verhindern und die Entschattung von Einkommen in der Privatwirtschaft fördern.
Darüber hinaus wird ab 2026 die Bedeutung der tatsächlichen Unentbehrlichkeit von Mitarbeitern verstärkt betont. Die zuständigen Ministerien fordern zunehmend von Arbeitgebern einen Nachweis darüber, dass ein bestimmter Mitarbeiter für die Durchführung von Mobilisierungsmaßnahmen oder die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen unverzichtbar ist. Es wird erwartet, dass sich diese Praxis dauerhaft etabliert und Anträge auf Reservierung von Musterpositionen ohne überzeugende Begründung vermehrt abgelehnt werden.

