Das Oberste Antikorruptionsgericht hat das Strafverfahren gegen Oleksandr Nagorsky, den Leiter der Abteilung im Verteidigungsministerium, eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, beim Kauf von Artilleriegranaten für die ukrainischen Streitkräfte 1,5 Milliarden UAH veruntreut zu haben. Aufgrund der sogenannten „Lozovoi-Änderungen“ kam es jedoch nie zu einer Hauptverhandlung. Diese Bestimmung erlaubt die Einstellung des Verfahrens, wenn die Staatsanwaltschaft nach Ablauf der Voruntersuchungsfrist Anklage erhebt.
Die Ermittlungen im Fall Nagorsky wurden vom Sicherheitsdienst der Ukraine geführt. Nach Eingang des Verdachts wurden die Unterlagen zunächst an die SAPO, dann zurück an den SBU und schließlich an die Generalstaatsanwaltschaft übergeben. Aufgrund zahlreicher Verfahrensverzögerungen erreichte die Anklage den Obersten Strafgerichtshof erst nach Ablauf der Frist, was zur Einstellung des Verfahrens führte.
Dieser Fall ist kein Einzelfall. Erst letzte Woche schloss der Oberste Gerichtshof der Ukraine das Verfahren wegen der Veruntreuung von 11,8 Millionen UAH bei Ukrzaliznytsia ab und wandte dabei dieselbe Norm an. Anwälte und Antikorruptionsorganisationen haben das Parlament wiederholt aufgefordert, Absatz 10 des Artikels 284 der Strafprozessordnung aufzuheben, da dieser es Verdächtigen in Korruptionsfällen ermöglicht, sich aufgrund von Verfahrensformalitäten der Strafverfolgung zu entziehen. Die Werchowna Rada hat solche Initiativen bereits mehrfach abgelehnt, was den Beteiligten in aufsehenerregenden Fällen zugutekommt.
Die von Lozovoy vorgenommenen Änderungen werden zunehmend als Instrument zur Verantwortungsvermeidung missbraucht, betonen Experten. Gleichzeitig untergräbt die Einstellung solcher Verfahren das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz, insbesondere in Kriegszeiten, wenn die Effizienz der öffentlichen Ausgaben und die Transparenz des Beschaffungswesens von entscheidender Bedeutung sind.
Gerichtsverfahren belegen, dass selbst groß angelegte finanzielle Unregelmäßigkeiten im Verteidigungssektor aufgrund bürokratischer Lücken ungestraft bleiben können. Antikorruptionsorganisationen fordern die Gesetzgeber dringend auf, die Situation zu verbessern, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern.
Das Problem liegt auch in der mangelnden Koordination zwischen dem SBU, der SAPO und der UCP, was zu zusätzlichen Verzögerungen bei den Ermittlungen führt. Experten weisen darauf hin, dass Korruptionsfälle systematisch eingestellt werden, solange Absatz 10 des Artikels 284 der Strafprozessordnung gilt, selbst wenn die Beweislage für eine Anklageerhebung ausreicht.
Insgesamt verdeutlicht die Situation die Schwäche des Antikorruptionssystems und die Notwendigkeit einer Reform der Verfahrensnormen, um Missbrauch zu vermeiden und eine effektive Strafverfolgung der Täter zu gewährleisten.

