Das Oberste Antikorruptionsgericht hat das Strafverfahren gegen Oleksandr Nagorsky, den Abteilungsleiter des ukrainischen Verteidigungsministeriums, eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, beim Kauf von Artilleriegeschossen für die ukrainischen Streitkräfte 1,5 Milliarden UAH veruntreut zu haben. Aufgrund der „Losovoi-Änderungen“ kam es jedoch nie zu einer Entscheidung. Diese Bestimmung ermöglicht die Einstellung des Verfahrens, wenn der Staatsanwalt nach Ablauf der vorgerichtlichen Ermittlungen Anklage erhebt.
Die Ermittlungen im Fall Nagorsky wurden vom Sicherheitsdienst der Ukraine durchgeführt. Nach der Meldung des Verdachts wurden die Unterlagen an die SAPO und anschließend an die SBU weitergeleitet. Anschließend übernahm die Generalstaatsanwaltschaft die Kontrolle. Aufgrund zahlreicher Verfahrensverzögerungen erreichte die Anklageschrift das Oberste Berufungsgericht für Strafsachen erst nach Ablauf der Frist, was zur Einstellung des Verfahrens führte.
Dieser Fall ist kein Einzelfall. Erst letzte Woche schloss der Oberste Gerichtshof der Ukraine den Fall der Veruntreuung von 11,8 Millionen UAH aus der Ukrzaliznytsia unter Anwendung derselben Norm ab. Anwälte und Antikorruptionsorganisationen forderten das Parlament wiederholt auf, Paragraph 10 des Artikels 284 der Strafprozessordnung aufzuheben, da dieser es Korruptionsverdächtigen ermöglicht, sich aufgrund von Verfahrensformalitäten der Haftung zu entziehen. Die Werchowna Rada hat derartige Initiativen bereits mehrfach abgelehnt, was denjenigen zugutekommt, die in aufsehenerregende Fälle verwickelt sind.
Experten betonen, dass „Lozovoys Änderungen“ zu einem Instrument der Verantwortungsvermeidung werden. Gleichzeitig untergräbt die Einstellung solcher Verfahren das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Strafverfolgungs- und Justizsysteme, insbesondere in Kriegszeiten, in denen die Effizienz öffentlicher Ausgaben und die Transparenz der Beschaffung von entscheidender Bedeutung sind.
Gerichtsverfahren zeigen, dass selbst groß angelegte finanzielle Unregelmäßigkeiten im Verteidigungssektor aufgrund bürokratischer Schlupflöcher ungeahndet bleiben können. Antikorruptionsorganisationen fordern die Politik dringend auf, die Situation zu klären, um ähnliche Fälle zu verhindern.
Das Problem liegt auch in der mangelnden Koordination zwischen SBU, SAPO und UCP, was zu weiteren Verzögerungen bei den Ermittlungen führt. Experten weisen darauf hin, dass Korruptionsfälle, solange Absatz 10 des Artikels 284 der Strafprozessordnung in Kraft ist, systematisch eingestellt werden, selbst wenn die Beweislage für eine Verhandlung ausreicht.
Insgesamt zeigt die Situation die Schwäche des Antikorruptionssystems und die Notwendigkeit einer Reform der Verfahrensnormen, um Missbrauch zu vermeiden und eine wirksame Strafverfolgung der Täter zu gewährleisten.