Das ukrainische Wirtschaftsministerium hat die Bedingungen für die Befreiung von der Einberufung präzisiert. Demnach muss ein Arbeitnehmer mindestens drei Monate im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf diese Befreiung zu haben.
Dies berichtete der Europäische Wirtschaftsverband nach einem Treffen mit dem stellvertretenden Minister Vitaly Kondratiyev.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Ministerkabinett angekündigt hat, dass das Gesetz über Steuererhöhungen am 1. Dezember in Kraft treten wird.
Zuvor hatten Volksvertreter Informationen verbreitet, wonach Mitarbeiter, die nach dem 18. Mai 2024 eingestellt würden, ihren Reservierungsanspruch verlieren würden, was das Wirtschaftsministerium jedoch dementierte.

