Ab 2025 könnten Ukrainer, die über digitale Plattformen – etwa Taxis, Lieferdienste, Wohnungs- oder Fahrzeugvermietung oder Online-Warenverkauf – Einkommen erzielen, neuen Steuerregeln unterliegen. Gesetzesentwurf Nr. 14025 sieht die Einführung eines internationalen Systems zum automatischen Austausch von Einkommensdaten und die Angleichung der nationalen Gesetzgebung an EU-Standards vor.
Folgende Tätigkeiten unterliegen der Besteuerung: Vermietung von Immobilien (Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Parkplätze), Erbringung persönlicher Dienstleistungen, Warenverkauf und Fahrzeugvermietung. Das Gesetz erfasst somit Unternehmen wie OLX, Prom, LUN, Kabanchik.ua, Booking.com und Taxiunternehmen.
Nach geltendem Recht müssen Einzelpersonen ein Einzelunternehmen gründen oder ihr gesamtes Einkommen mit 18 % zuzüglich 5 % Militärabgabe versteuern. Der neue Gesetzentwurf sieht eine Senkung der Steuern auf 5 % und eine Vereinfachung des Steuerverfahrens vor: Die Zahlungsplattform soll die Steuer automatisch berechnen und abführen können, wodurch die Abgabe einer Steuererklärung entfällt.
Die Vergünstigungen gelten für Einwohner ab 18 Jahren, die über ein Konto zur Meldung von Transaktionen verfügen, keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren verkaufen, keine angestellten Arbeitskräfte beschäftigen und nicht selbstständig sind. Der Höchstbetrag des Einkommens für die vereinfachte Besteuerung darf im Laufe des Jahres 834 Mindestlöhne, die gesetzlich zum 1. Januar des jeweiligen Jahres festgelegt sind, nicht übersteigen.
Personen, die im Laufe eines Jahres nicht mehr als drei Verkäufe über eine Plattform im Wert von bis zu 2.000 Euro getätigt haben, sind von der Steuer befreit. Experten weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf Nr. 14025 die Arbeit Tausender Ukrainer vereinfachen, den Steuerdruck verringern und eine ordnungsgemäße Einkommenserfassung gemäß den internationalen Verpflichtungen der Ukraine gegenüber dem IWF und den EU-Normen gewährleisten wird.

