Ab 2025 könnten Ukrainer, die über digitale Plattformen – Taxis, Lieferungen, die Vermietung von Wohnungen oder Fahrzeugen sowie den Online-Verkauf von Waren – Geld verdienen, neuen Steuervorschriften unterliegen. Der Gesetzentwurf Nr. 14025 sieht die Einführung eines internationalen Systems zum automatischen Austausch von Einkommensdaten und die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an EU-Standards vor.
Besteuert werden unter anderem die Vermietung von Immobilien (einschließlich Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Parkplätzen), die Erbringung persönlicher Dienstleistungen, der Verkauf von Waren und die Vermietung von Fahrzeugen. Das Gesetz betrifft beispielsweise die Unternehmen OLX, Prom, LUN, Kabanchik.ua, Booking und Taxidienste.
Nach geltendem Recht müssen Einzelpersonen ein Einzelunternehmen gründen oder auf alle Einkünfte Steuern in Höhe von 18 % zuzüglich 5 % Militärabgabe zahlen. Der neue Gesetzentwurf sieht eine Senkung der Steuern auf 5 % und eine Vereinfachung des Besteuerungsprozesses vor: Die Zahlungsplattform kann die Steuer automatisch berechnen und abführen, sodass Einzelpersonen keine Steuererklärung mehr abgeben müssen.
Die Vorteile gelten für Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über ein Konto zur Meldung von Transaktionen verfügen, keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren verkaufen, keine Leiharbeit leisten und nicht selbstständig tätig sind. Der maximale Einkommensbetrag für die vereinfachte Besteuerung während des Jahres darf 834 gesetzlich festgelegte Mindestlöhne zum 1. Januar des Berichtsjahres nicht überschreiten.
Einzelpersonen, die im Laufe des Jahres nicht mehr als drei Verkäufe über eine Plattform im Wert von bis zu 2.000 Euro getätigt haben, sind von der Steuerzahlung befreit. Experten weisen darauf hin, dass der Gesetzesentwurf Nr. 14025 die Arbeit Tausender Ukrainer vereinfachen, den Steuerdruck verringern und eine legale Einkommensabrechnung gemäß den internationalen Verpflichtungen der Ukraine gegenüber dem IWF und den EU-Normen gewährleisten wird.