Die Ukraine plant neue Regeln zur Besteuerung von Einkünften, die Privatpersonen über digitale Plattformen erzielen – insbesondere beim Verkauf von Waren, der Vermietung von Wohnraum oder der Erbringung von Dienstleistungen. Das Ministerkabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 29. April gebilligt, so Jaroslaw Schelesnjak, Erster Stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses der Rada.
Das Dokument sieht die Einführung eines internationalen automatischen Informationsaustauschs über die Einkünfte von Plattformnutzern vor. Dabei handelt es sich um Dienste, die Verkäufer und Käufer verbinden, von OLX bis Airbnb. Sollte das Parlament die Initiative unterstützen, erhalten die Finanzbehörden Zugriff auf Informationen über Geldflüsse, Bankkonten, Wohnsitze und Einkünfte der Verkäufer.
Was wird sich für Verkäufer auf Plattformen ändern?
Dem Dokument zufolge wird jeder aktive Nutzer einer digitalen Plattform (einschließlich Personen, die Wohnraum vermieten, Dienstleistungen anbieten oder Waren verkaufen) zum Steuerpflichtigen. Sein gesamtes Einkommen unterliegt der Besteuerung. Der Plattformbetreiber (Website oder App) fungiert als Steueragent und meldet dem Finanzamt die Einkünfte dieser Nutzer jährlich bis zum 31. Januar.
Der Betreiber ist verpflichtet, dem Finanzamt Folgendes zu melden:
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vollständiger Name des Verkäufers;
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Steueridentifikationsnummer (TIN) oder, falls diese nicht vorhanden ist, Geburtsort;
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Wohnadresse;
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden;
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die Adresse des Objekts, falls es sich um ein Mietobjekt handelt.
Neue Verantwortlichkeiten für Verkäufer
Um nur 5 % Steuern zu zahlen (wie für Einzelunternehmer der Gruppen 1–3), muss eine Einzelperson:
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ein separates Girokonto für Geschäftstransaktionen haben;
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der Bank die Zustimmung zur Offenlegung des Bankgeheimnisses – insbesondere von Daten über alle Gutschriften und Überweisungen – erteilen;
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Informieren Sie die Plattform über die Bankkontonummer.
Eine Ausnahme bilden bis zu drei Verkäufe pro Jahr im Wert von jeweils bis zu 2.000 Euro. In diesem Fall können Sie ein privates Konto nutzen, müssen dies aber dem Plattformbetreiber mitteilen.
Und wenn nicht? Die Strafen sind enorm
Reicht die Plattform keine Steuererklärung ein, wird eine Geldstrafe von 800.000 UAH fällig.
Führt die Bank Transaktionen vor der Kontoeröffnung durch, beträgt die Geldstrafe 10 % aller Überweisungen, mindestens jedoch 1.700 UAH.
Hat der Verkäufer die Bank nicht über seinen Status informiert, wird für jeden Verstoß eine Geldstrafe von 680 UAH fällig.
Wer ein Konto für eine gemeldete Aktivität eröffnet, muss die Bank unverzüglich über seine Rolle auf der Plattform informieren. Andernfalls kann die Bank mit einer Geldstrafe belegt und das Konto bis zum Abschluss der formellen Verfahren gesperrt werden.
Wen betrifft das?
Alle, die ihr Geld verdienen mit:
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Ferienwohnungen (einschließlich Airbnb, Booking usw.);
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Transportvermietung;
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Warenverkäufe (zum Beispiel über OLX);
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Persönliche Dienstleistungen (Reparaturen, Kurierdienste, Fotografie usw.) sollten der Steuerüberwachung unterliegen.
Der Gesetzentwurf muss noch bei der Werchowna Rada eingereicht werden. Sollte er Zustimmung finden, wird die Steuerkontrolle von Online-Einkommen deutlich verschärft, und digitale Plattformen werden faktisch zu einem Instrument der Finanzaufsicht.

