Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros deckten gemeinsam mit der Leitung des Staatlichen Strafvollzugsdienstes der Ukraine systematische Folter im Gefängnis von Poltawa auf. Wie sich herausstellte, gab es in der Anstalt einen speziell ausgestatteten Raum, der tatsächlich als Folterkammer diente.
Zwei Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt – der diensthabende Beamte und der leitende Beamte der Abteilung für Regime und Sicherheit – haben bereits eine Anzeige wegen Folterverdachts gemäß Artikel 127 Absatz 3 des Strafgesetzbuches der Ukraine erhalten.
Den Ermittlungen zufolge wurden Gefangene, die die Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung verweigerten, sich beschwerten oder gegen die Regeln verstießen, gezielt mit grausamen Methoden bestraft. Im Krankenbereich der Anstalt wurde ein Raum eingerichtet, in dem die Opfer mehrere Tage lang an ein Metallbett gefesselt, von Nahrung, Wasser und Toilettenbenutzung abgeschnitten wurden.
Eines der Opfer hat in den vergangenen drei Jahren mindestens zehn solcher Gewalttaten erlebt. Vor wenigen Tagen dokumentierten SBI-Beamte einen weiteren Folterfall. Daraufhin wurde eine Untersuchung eingeleitet und die Täter wurden unter Verdacht gestellt.
Die Frage der Untersuchungshaft der Verdächtigen wird derzeit geklärt. Ihnen drohen für schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit Haftstrafen von bis zu zwölf Jahren.
Die Ermittlungen dauern an. Menschenrechtsaktivisten fordern eine sofortige Überprüfung weiterer Institutionen auf ähnliche Verstöße, da es sich bei der Situation in Poltawa möglicherweise nicht um einen Einzelfall handelt.

