Mitarbeiter des State Bureau of Investigation (SBI) meldeten einen Verdacht gegen drei Personen, die den Volksabgeordneten Artem Dmytruk illegal über die Staatsgrenze der Ukraine in das nicht anerkannte Transnistrien transportiert hatten. Informationen hierzu wurden vom Pressedienst des DBR veröffentlicht.
Nach Angaben der Polizeibeamten konnten durch eine gründliche Untersuchung, einschließlich der Befragung von Zeugen, der Analyse von Sprach- und Internetverbindungen von Mobilfunkanbietern sowie der Untersuchung von Verkehrswegen, die Einzelheiten des Sachverhalts geklärt werden Übertragungsvorgang.
Am 23. August überquerte Dmytruk illegal die Staatsgrenze in Richtung Moldawien durch den Kontrollpunkt „Pavlivka“ im Zuständigkeitsbereich der Grenzdienstabteilung „Velika Komarivka“ des DPSU-Grenzkommandos. Die Organisatoren der Versetzung planten die „Operation“ sorgfältig, einschließlich mehrerer Phasen des Umzugs des Stellvertreters.
Den Ermittlungen zufolge verließ Artem Dmytruk Kiew gegen ein Uhr nachmittags in einem Auto, das von einer anderen Person gelenkt wurde. Mithilfe der Videoüberwachung auf der Autobahn Kiew-Odessa, der Befragung des Fahrers und der Ausarbeitung der Betriebsversionen wurde bekannt, dass der Abgeordnete das Auto auf der Autobahn in der Nähe der Siedlung Rozdilniansky im Bezirk Odessa abgestellt hatte. Gegen fünf Uhr abends stieg er in ein anderes Auto, das ihn zur Grenze brachte. Danach verließ er die Ukraine illegal zu Fuß.
Das SBI bestätigte, dass alle an der Operation Beteiligten, einschließlich des Organisators des Vorhabens, identifiziert wurden. Der Veranstalter verfügt über vielfältige Kontakte sowohl unter Polizeibeamten als auch in kriminelle Kreise. Den Einsatzdaten zufolge war diese Gruppe an der systematischen illegalen Personenbeförderung über die Staatsgrenze beteiligt.
Am nächsten Tag nach der Überfahrt flohen der Organisator und einer der Teilnehmer in den transnistrischen Teil Moldawiens.
Das SBI meldete gegenüber drei Teilnehmern den Verdacht der illegalen Personenbeförderung über die Staatsgrenze gemäß Artikel 332 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine. Zwei Verdächtige wurden in Abwesenheit angeklagt, ein Verdächtiger wurde festgenommen. Derzeit wird die Frage der Auswahl einer vorbeugenden Maßnahme für ihn gelöst.