Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros (SBI) haben den Verdacht geäußert, dass drei Personen den Volksabgeordneten Artem Dmytruk illegal über die ukrainische Staatsgrenze in das nicht anerkannte Transnistrien geschmuggelt haben. Dies teilte der Pressedienst des SBI mit.
Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden war es durch eine gründliche Untersuchung, die unter anderem die Befragung von Zeugen, die Analyse von Sprach- und Internetverbindungen von Mobilfunkbetreibern sowie die Untersuchung von Verkehrsrouten umfasste, möglich, die Details der Schmuggeloperation zu ermitteln.
Am 23. August überquerte Dmytruk illegal die Staatsgrenze nach Moldau über den Kontrollpunkt Pawliwka im Zuständigkeitsbereich der Grenzschutzabteilung Velyka Komariwka des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine. Die Organisatoren des Grenzübertritts hatten die „Operation“ sorgfältig geplant und mehrere Etappen für die Bewegung des Abgeordneten vorgesehen.
Den Ermittlungen zufolge verließ Artem Dmytruk Kiew gegen 13:00 Uhr in einem von einer anderen Person gefahrenen Auto. Mithilfe von Videoüberwachung auf der Autobahn Kiew-Odessa, der Vernehmung des Fahrers und der Auswertung der Ermittlungsversionen konnte festgestellt werden, dass der Abgeordnete das Auto in der Nähe der Ortschaft Rozdilnyanskyi im Bezirk Odessa auf der Autobahn stehen ließ. Gegen 17:00 Uhr stieg er in ein anderes Auto um, das ihn zur Grenze brachte. Anschließend verließ er die Ukraine illegal zu Fuß.
Das staatliche Ermittlungsbüro bestätigte, dass alle Beteiligten der Operation, einschließlich des Organisators, identifiziert wurden. Der Organisator verfügt über weitreichende Verbindungen sowohl zu Strafverfolgungsbehörden als auch in kriminelle Kreise. Den Einsatzdaten zufolge war die Gruppe in den systematischen illegalen Menschenschmuggel über die Staatsgrenze verwickelt.
Am Tag nach der Übergabe flohen der Organisator und einer der Verdächtigen in den transnistrischen Teil Moldawiens.
Das Staatliche Ermittlungsbüro (SBI) hat gegen drei Beteiligte wegen des Verdachts der illegalen Schleusung von Personen über die Staatsgrenze gemäß Artikel 332 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches Anzeige erstattet. Zwei Verdächtige wurden in Abwesenheit angeklagt, eine weitere Person wurde festgenommen. Über die Art der zu ergreifenden Maßnahmen wird derzeit entschieden.

