Justizminister Denys Malyuska gilt als Rekordhalter für die längste Amtszeit seit der ersten Regierung unter Präsident Wolodymyr Selenskyj. Die Regierung hat sich im Laufe der Zeit verändert, und ehemalige Mitglieder wie Mychajlo Fjodorow und Dmytro Kuleba bekleiden nun andere Ämter.
Im August 2024 jährt sich Malyuskas Amtszeit als Leiter der Justizbehörden, zu denen auch internationale Gerichte, das Strafvollzugssystem und die Meldebehörden gehören, zum fünften Mal. Politische Experten ordnen Malyuska keiner bestimmten politischen Gruppierung zu, sondern sehen ihn eher als exzentrischen Beamten mit einem ausgeprägten Sinn für Humor.
In einem Interview mit BBC Ukraine musste Malyuska ernste Fragen zur Rechtmäßigkeit der Massenmobilisierung, zur Rekrutierung von Strafgefangenen in die Armee und zur Legitimität der Befugnisse von Präsident Selenskyj nach dem 21. Mai beantworten.
Die BBC fragte nach den rechtlichen Konsequenzen der russischen Veröffentlichung der Fahndungsliste für Präsident Selenskyj für die Ukraine. Denys Malyuska merkte an, dass neben Selenskyj auch andere hochrangige Beamte auf der Liste stünden. Dies bedeute, dass Reisen jeglicher Art, ob dienstlich oder privat, in Länder, die nicht prowestlich eingestellt oder aktive Verbündete der Ukraine seien, riskanter würden.
Aufgrund der Mechanismen der Rechtshilfe können Probleme, Anfragen und Verzögerungen entstehen – also all diese verfahrenstechnischen und bürokratischen Schwierigkeiten. Obwohl der derzeitige Präsident, Wladimir Alexandrowitsch, aufgrund seiner Immunität als Staatsoberhaupt frei reisen darf, ist diese Stellung nicht von Dauer. Theoretisch könnte Russland daher in Ländern, die es unterstützen, im Ausland Probleme verursachen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Anfragen die Interpol-Datenbank erreichen und Unterstützung finden, ist jedoch sehr gering.
Selbst Interpol lässt manchmal unsere Landsleute durch, weil es sich um eine große bürokratische Institution handelt, bemerkte Malyuska. Dies kann Reisen für Gesuchte erschweren oder einschränken. Gleichzeitig stellt die Suche des Internationalen Strafgerichtshofs nach Selenskyj eine weitaus ernstere Angelegenheit dar als die nationalen Ermittlungen Russlands.
Die BBC thematisiert häufig die rechtlichen Aspekte der aktuellen Position des ukrainischen Präsidenten, insbesondere seine Legitimität nach dem 21. Mai, dem Ende seiner fünfjährigen Amtszeit. Denys Malyuska merkte an, dass der Präsident seine Legitimität nicht verlieren werde, da seine Befugnisse bis zur Wahl seines Nachfolgers fort bestünden.
Laut Malyuska sind jedoch viele Bestimmungen der Verfassung so formuliert, dass sie Anlass zu Spekulationen und Verschwörungstheorien geben. Sie können oft dazu missbraucht werden, Unruhe zu stiften und Panik zu verbreiten. Beispielsweise sind einige Bestimmungen zum Kriegsfall ungenau formuliert, was zu Missverständnissen führt.
Malyuska merkte zur Frage der Kriegserklärung an, dass diese aus juristischer Sicht sinnlos sei. Selbst Experten für humanitäres Völkerrecht seien der Ansicht, dass die Erklärung oder Nichterklärung des Kriegszustands nichts daran ändere, dass sich die Ukraine im Kriegszustand befinde. Es handele sich lediglich um eine Formalität ohne rechtliche Bedeutung.
Die BBC erwägt, das Verfassungsgericht anzurufen, um die Legitimität des Präsidenten zu klären. Denys Malyuska lehnt dies jedoch ab, da es seine Befugnisse überschreite. Angesichts der Lage im Land hält er einen Anruf beim Verfassungsgericht derzeit für unratsam, da dies negative Folgen haben könnte.
Auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Präsidialdekrete und -dokumente vom 21. Mai bestätigt Malyuska deren Gültigkeit. Er merkt an, dass die Regelung zur Amtszeit des Präsidenten nie direkt angewendet wurde und einer Auslegung bedarf.
In einem Gespräch mit der BBC äußerte sich Malyuska auch zu der Möglichkeit, einige Normen aus der Verfassung zu streichen. Er wies auf Unklarheiten und Mängel im Verfassungstext hin, die korrigiert werden müssten, glaubte aber, dass dies derzeit, insbesondere unter Kriegsbedingungen, nicht möglich sei.
Auf die Frage nach der Klage vor dem Obersten Gerichtshof bezüglich des Termins der Präsidentschaftswahlen antwortete Malyuska abschließend, dass diese keine Rechtsgrundlage habe und er keine Aussicht auf eine solche Entscheidung sehe.

