In der Ukraine wirft die Mobilmachung viele Fragen zur ordnungsgemäßen Zustellung von Vorladungen auf. Rechtsanwalt Dmytro Franchuk erläuterte gegenüber UNIAN, wann eine Vorladung nach ukrainischem Recht als zugestellt gilt. Seiner Ansicht nach gilt eine Vorladung nicht als zugestellt, wenn sie in einen Briefkasten geworfen oder Verwandten oder Nachbarn übergeben wird.
Der Anwalt betonte, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, sicherzustellen, dass die Vorladung dem Wehrpflichtigen persönlich zugestellt werde. Damit eine per Post versandte Vorladung als zugestellt gilt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Die Vorladung muss per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.
- Der Wehrpflichtige muss den Empfang des Briefes persönlich bestätigen.
- Das Vorhandensein einer Zustellbenachrichtigung in der Post, die die Zustellung bestätigt oder den Grund für die Nichtzustellung angibt.
Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass die Vorladung auch dann als zugestellt gilt, wenn der Empfänger den Brief nicht bei der Post abgeholt hat. Hierfür gilt eine bestimmte Frist, innerhalb derer der Brief abgeholt werden muss.
Neue Strafen für Wehrpflichtige, die gegen die Meldepflicht verstoßen, treten am 1. Dezember in Kraft. Rechtsanwalt Roman Simutin erläuterte, welche Strafen gegen Männer verhängt werden können, die es versäumen, den Behörden eine Änderung ihres Wohnsitzes oder andere gesetzlich vorgeschriebene Informationen mitzuteilen.

