Ukrainische Wehrpflichtige, die aufgrund ihrer Tätigkeit in systemrelevanten Betrieben vom Einberufungsdienst befreit wurden, erhalten zunehmend Vorladungen zu einer militärmedizinischen Untersuchung. Viele sind darüber besorgt: Könnte eine solche Aufforderung zur Aufhebung ihrer Einberufungsreservierung führen?
Wie der Anwalt Yuriy Ayvazyan auf dem Portal „Yuristy.UA“ erklärte, führt das Bestehen des VLK-Tests allein nicht zur Aufhebung der Reservierung. Laut Ayvazyan haben die regionalen Rekrutierungszentren zwar das Recht, reservierte Personen zu einer ärztlichen Untersuchung einzuladen, aber nicht die Befugnis, die Verschiebung aufzuheben.
„Das CCC hat keine Befugnis, Reservierungen zu stornieren“, betonte der Anwalt.
Gleichzeitig betonte Ayvazyan, dass die Vorladung nicht ignoriert werden dürfe. Die Weigerung, vor dem CCC zu erscheinen, ziehe selbst bei einer gültigen Reservierung disziplinarische Konsequenzen nach sich.
Der Anwalt erläuterte auch die Situationen, in denen eine Person ihre Reservierung tatsächlich verlieren kann. Dies ist nur in folgenden Fällen möglich:
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Entlassung aus dem Unternehmen, das die Reservierung beantragt hatte;
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eine offizielle Anfrage des Unternehmensleiters zur Aufhebung der Verschiebung;
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Ablauf der Reservierungsfrist ohne Verlängerung.
Ein Anruf beim VLK stellt daher keine Stornierung der Reservierung dar, sollte aber nicht ignoriert werden. Im Zweifelsfall rät der Anwalt Mitarbeitern systemrelevanter Betriebe, sich vorab eine Kopie der Reservierungsbestätigung zu besorgen und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und dem CCK abzustimmen.

