Die Strafverfolgungsbehörden haben fünf Personen wegen des Verdachts der Veruntreuung von fast 14 Millionen Hrywnja im Zusammenhang mit dem Kauf von Schulunterständen in der Region Kiew verdächtigt. Zu den Beteiligten gehören der Direktor eines Betonwerks und Beamte, die dem Unternehmen die Auftragsvergabe sicherten.
Wie die Abteilung für strategische Ermittlungen der Nationalpolizei mitteilte, waren der Organisator und einer der Täter bereits zuvor in diesem Fall verdächtigt worden. Nun haben die Strafverfolgungsbehörden fünf weitere Beteiligte an der Transaktion identifiziert.
Primitive Lagereinrichtungen – für Millionen an Haushaltsmitteln
Kern des Vorhabens war der Kauf von schnell errichteten Schutzbauten, die sich, wie sich herausstellte, nicht einmal als grundlegend für die Sicherheit erwiesen. Experten stellten fest, dass die Schutzräume aus minderwertigem Beton ohne ausreichende Bewehrung gebaut waren. Trotzdem genehmigten die lokalen Behörden den Kauf und unterzeichneten die Dokumente, obwohl sie den tatsächlichen technischen Zustand der Produkte kannten.
Die Verstöße betrafen auch den regulatorischen Rahmen: Die Ausschreibungsunterlagen wiesen veraltete Anforderungen auf, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits aufgehoben waren. Um diese Verstöße zu legalisieren, gaben die Beteiligten wissentlich falsche Daten in offizielle Dokumente ein.
Diebstahl von Kindersicherheit
Die Ermittlungen wurden von Beamten des Staatssicherheitsdienstes und Kriminalbeamten des Büros für Wirtschaftssicherheit durchgeführt. Laut den Ergebnissen wurden vor der Auslieferung der Schutzräume keine Kontrolltests durchgeführt – die Schlussfolgerungen zu den angeblichen „Schutzeigenschaften“ basierten ausschließlich auf theoretischen Berechnungen. Das heißt, die Unterkünfte wurden ohne Inspektion als vollständig einsatzbereit an Bildungseinrichtungen übergeben.
Gleichzeitig stellten die Unternehmensleitung und die beteiligten Mitarbeiter weiterhin Annahme- und Überweisungsbescheinigungen aus, um die weitere Überweisung der Budgetmittel auf die Konten des Unternehmens sicherzustellen.
Wovon werden die Angeklagten bedroht?
Den Verdächtigen werden Verstöße gegen mehrere Artikel des ukrainischen Strafgesetzbuches zur Last gelegt – darunter Artikel 191 Absatz 5 (Unterschlagung, insbesondere in großem Umfang) und Artikel 27 Absatz 5 (Beihilfe zu einer Straftat). Die Höchststrafe beträgt bis zu zwölf Jahre Haft mit Einziehung des Vermögens.
Die Frage, welche Präventivmaßnahmen für jeden der Verdächtigen gewählt werden sollen, wird derzeit geklärt. Die Strafverfolgungsbehörden betonen, dass die Ermittlungen andauern und der Kreis der Beteiligten sich noch erweitern kann.

