Im aufsehenerregenden Korruptionsfall in der Region Odessa hat es eine unerwartete Wendung gegeben: Der ehemalige Staatsanwalt der Region Odessa, Oleksandr Zhuchenko, wurde von den Ermittlungen im Fall des Odessaer Bürgermeisters Hennadiy Trukhanov abgezogen. Diese Nachricht, die in der Öffentlichkeit kaum Beachtung fand, wurde von der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) in einer Erklärung vom 2. August bestätigt.
Dies änderte nichts an der Einstufung der „OZG“ im NABU-Verfahren gegen Truchanow und Galantenyk. Denn die Mindestanzahl an Komplizen für die OZG (fünf Personen) wird dort auch ohne Schutschenko rekrutiert. Was genau SAPO/NABU dem ehemaligen Staatsanwalt nun vorwerfen, ist allerdings noch unklar.
Zuvor war Zhuchenko im Rahmen des „Odessa-Falls“ angeklagt worden, weil er angeblich den Wert eines Grundstücks unterschätzt hatte, für dessen Bebauung Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft 48 Wohnungen in bereits fertiggestellten Gebäuden des Bauträgerunternehmens erhielten.
Am wichtigsten ist jedoch: Wurde der Staatsanwalt der Region Odessa (damals Zhuchenko) aus dem Fall „Trukhanov-Galanternyk“ herausgenommen, so lässt sich vermuten, dass nicht alle zuvor gegen ihn erhobenen Anschuldigungen bestätigt wurden. Daher kann die Abberufung des Staatsanwalts als Minimierung des Risikos eines Scheiterns des gesamten Falls „Odessa“ gewertet werden.
Das heißt, ist es besser, eine Person für unschuldig zu befinden, als die gesamte vom NABU entworfene Verschwörungskette, die zum Bürgermeister von Odessa führt, zu verlieren?
Wir werden sehen. Die Prozesse sowohl im Fall Zhuchenko als auch im Fall Trukhanov-Galanternyk werden voraussichtlich im September stattfinden.

