Der ehemalige Staatsanwalt Wolodymyr Isotow, der 2023 im Alter von 41 Jahren in den Ruhestand trat, erhielt eine monatliche Pension von 219.000 UAH. Dies übersteigt deutlich sein durchschnittliches Monatsgehalt als Staatsanwalt sowie das Einkommen des Generalstaatsanwalts.
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Charkiw vom 5. Dezember 2025 wurden die seit Januar dieses Jahres geltenden Beschränkungen hinsichtlich der Höhe von Izotovs Pension aufgehoben. Das Gericht gestattete ihm die Anwendung einer inzwischen außer Kraft getretenen Gesetzesbestimmung, da der ehemalige Staatsanwalt angeblich bei seiner Einstellung mit einer hohen Pension gerechnet hatte.
Die Rente in Höhe von 219.000 UAH wurde auf Grundlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft Kirowohrad berechnet, aus der hervorging, dass Izotovs Zahlungen über fünf Jahre 9,9 Millionen UAH betrugen. Tatsächlich beliefen sich seine Einkünfte im Zeitraum 2016–2021 jedoch lediglich auf 2,68 Millionen UAH, was einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 44.700 UAH entspricht.
Das Gericht genehmigte daher die Berechnung der Rente auf Basis von 90 % der überhöhten Zahlungen, was zu einer enormen Auszahlungssumme führte. Trotz dieser Summe äußert sich Izotov nicht und verweist auf den Datenschutz.
Dieser Fall verdeutlicht ein systemisches Problem in der Ukraine: Staatliche Beschränkungen für Sonderpensionen, die per Kabinettsbeschluss eingeführt wurden, werden häufig von Gerichten für rechtswidrig erklärt, was dazu führt, dass ehemalige Staatsanwälte und andere Beamte überhöhte Bezüge erhalten. Es scheint, dass der neue Gesetzentwurf Nr. 12278 über Staatsanwaltspensionen, der die Abschaffung der vorzeitigen Pensionierung während der Berufstätigkeit vorsieht, dieses Problem nicht vollständig lösen wird.

