Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof hat eine Vereinbarung über ein Schuldbekenntnis zwischen der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und dem Geschäftsmann Serhij Tyschtschenko, einem Angeklagten im Fall des Diebstahls von beschlagnahmten Erdölprodukten des flüchtigen prorussischen Geschäftsmanns Paschinski, genehmigt.
Laut der begangenen Straftaten für schuldig und verurteilte ihn zu acht Jahren Haft sowie zu einem dreijährigen Berufsverbot in staatlichen Behörden, Kommunalverwaltungen und staatlichen und kommunalen Betrieben. Die Einziehung von Vermögenswerten erfolgte nicht.
Die Hauptstrafe des Geschäftsmanns wurde jedoch durch eine dreijährige Bewährungszeit ersetzt. Während dieser Zeit muss er sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe melden, jegliche Änderungen seines Wohn-, Arbeits- oder Studienortes mitteilen und darf die Ukraine nicht ohne Genehmigung der Strafverfolgungsbehörden verlassen.
Der Urteilstext ist vertraulich. Das Dokument tritt nach Ablauf der Berufungsfrist bzw. nach der Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft.
Zur Erinnerung: Am 25. August begann der Oberste Strafgerichtshof mit der Prüfung einer Vereinbarung zwischen Tyshchenko und der Generalstaatsanwaltschaft. Laut dieser Vereinbarung bekannte sich der Geschäftsmann schuldig und erklärte sich bereit, dem Staat einen Betrag zu erstatten, der fünfmal geringer ist als der entstandene Schaden – der sich auf fast eine Milliarde Hrywnja beläuft.

