Die Regierung schlägt vor, das Existenzminimum ab 2026 auf 3.209 UAH festzusetzen und den Mindestlohn auf 8.647 UAH anzuheben. Diese Zahlen sind im Gesetzentwurf „Über den Staatshaushalt der Ukraine für 2026“ (Nr. 14000) enthalten.
Artikel 7 des Dokuments legt das Mindestniveau für den Lebensunterhalt bestimmter Kategorien fest:
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Kinder unter 6 Jahren — 2817 UAH;
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Kinder von 6 bis 18 Jahren - 3512 UAH;
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arbeitsfähige Personen — 3328 UAH;
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Personen, die ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben — UAH 2.595;
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Sonderindikator für die Berechnung von Zuschlägen in radioaktiv kontaminierten Gebieten — 1600 UAH.
Dies bedeutet, dass die maximale Altersrente, die für behinderte Personen auf das Zehnfache des Existenzminimums begrenzt ist, auf 25.950 UAH angehoben wird.
Gleichzeitig ändert sich für Richter, Staatsanwälte, Steuer- und Zollbeamte nichts: Der Existenzminimumsbetrag zur Berechnung ihrer Gehälter bleibt auf dem Niveau vom 31. Dezember 2025.
Die Anhebung des Mindestlohns auf 8.647 UAH führt automatisch zu einer Erhöhung des Mindestbeitrags zur Sozialversicherung für Einzelunternehmer. Gleichzeitig sieht der Haushalt vor, den Pauschalbetrag für Gerichtsentscheidungen bei 1.600 UAH beizubehalten.
Die maximale Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026 beträgt 20 Mindestgehälter, für Militärangehörige und Polizeibeamte 15 Mindestgehälter.

