Der Kiewer Stadtrat hat Regeln für die Veräußerung von Gemeindeland genehmigt

Der Kiewer Stadtrat hat neue Regeln für die Vorbereitung und Entscheidung über den Erwerb und die Beendigung von Nutzungsrechten an städtischem Land in Kiew verabschiedet. Das von den Abgeordneten Viktoriya Ptashnyk und Dmytro Bilotserkovets eingebrachte Dokument zielt darauf ab, die Landverfahren transparenter zu gestalten – unter anderem durch die Einführung einer Prioritätenregelung für die Bearbeitung von Anträgen, die Kontrolle von Mietern, ein öffentliches Grundbuch und ein Verbot der spontanen Einbringung von Landfragen „per Akklamation“.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen ein Moratorium für den Verkauf städtischer Gebäude, bis die dazugehörigen Grundstücke erschlossen sind, sowie die Anweisung an die Kiewer Stadtverwaltung, bei widerrechtlicher Inbesitznahme unverzüglich die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden zu informieren. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass bei Entscheidungen über die Vergabe oder Aufhebung von Landrechten die Stellungnahmen der Abteilungen der Kiewer Stadtverwaltung (insbesondere des Denkmalschutzes und der Bauaufsicht) sowie der Rechtsabteilung des Kiewer Stadtrats zu berücksichtigen sind. Im Falle laufender Strafverfahren ist dies in einer Plenarsitzung bekanntzugeben.

Die Regelungen verbieten die Vorlage von Grundstücksfragen zur Abstimmung per Akklamation, außer in dringenden Fällen – etwa für die Ansiedlung staatlicher Einrichtungen, militärischer Anlagen oder die Kündigung von Pachtverträgen wegen Nichterfüllung der Pachtverpflichtungen durch den Pächter. Das Dokument legt außerdem die Mindestgrößen von Grundstücken für verschiedene Bebauungsarten fest und bestimmt, dass die Übertragung von Grundstücken ohne Ausschreibung nur in den im Grundstücksgesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen möglich ist.

Die neuen Bestimmungen führen einen Mechanismus zur Kontrolle von Pächtern ein: Die Abteilung für Bodenressourcen der Kiewer Stadtverwaltung muss die ab dem 16. Juli 2020 übertragenen Grundstücke spätestens drei Monate vor Ablauf des Pachtvertrags überprüfen und bei festgestellten Verstößen einen Antrag auf Ablehnung der Vertragsverlängerung vorbereiten. Darüber hinaus wird eine Warteliste für die Bearbeitung von Anträgen nach Datum und Uhrzeit ihrer Einreichung eingeführt, ebenso wie die Verpflichtung zur Einrichtung eines öffentlichen Registers zur Online-Überwachung des Bearbeitungsstatus von Grundstücksanträgen.

Die Resolution wirft jedoch Fragen hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung auf. Erstens heben die neuen Regeln das geltende Verfahren von 2017 nicht auf, sodass Rechtskonflikte und Unklarheiten bei der Anwendung der Verfahren möglich sind. Zweitens wurden im Zuge der Überarbeitung einige wichtige Bestimmungen gestrichen – beispielsweise die Regelung zur Mindestmiete von 12 % für die Nutzung nicht registrierter Grundstücke –, was Zweifel an der Vollständigkeit des Korruptionsschutzes aufkommen lässt.

Bei der Abstimmung in der Sitzung am 9. Oktober 2025 wurde der Beschluss von 63 Abgeordneten unterstützt (das System zeigte 61 Stimmen an). Bürgermeister Vitali Klitschko und Abgeordneter Mychajlo Prysjaschnyuk gaben jedoch an, ihre Stimmen seien nicht berücksichtigt worden. Die Diskussionen im Sitzungssaal spiegelten sowohl Zustimmung (Ptaschnyk bezeichnete das Dokument als Transparenzinstrument) als auch Vorbehalte wider: Insbesondere Abgeordneter Mykola Konopelko wies auf die Gefahr einer uneindeutigen Auslegung bestimmter Normen hin und forderte die Berücksichtigung seiner eigenen Änderungsanträge.

Die Verabschiedung der neuen Regelungen erfolgte vor dem Hintergrund einer Welle von Skandalen um die Grundstücksvergabe in der Hauptstadt und einer Reihe von Untersuchungen, die unter dem Namen „Saubere Stadt“ (NABU/SAP) bekannt wurden. Vor dem Hintergrund von Strafverfahren und öffentlichen Beschwerden über die Praxis der Grundstücksvergabe erarbeitete der Kiewer Stadtrat diese Regelungen. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die Regelungen ohne eine unparteiische Umsetzung wertlos sind: Die bloße Festlegung von Normen auf dem Papier garantiert weder die Beendigung von illegalen Toilettenanlagen noch die Umwandlung von Grünflächen in Baugebiete oder die Vermeidung von Haushaltsverlusten durch die Veräußerung von Grundstücken ohne Auktionen.

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