In der Region Kiew spielt sich ein Skandal ab, der nicht nur Auswirkungen auf ein einzelnes Gerichtsverfahren haben könnte, sondern auch auf den Ruf eines der wichtigsten spirituellen und kulturellen Heiligtümer der Ukraine – des Nationalreservats „Kiewer Höhlenkloster“.
Im Mittelpunkt steht Ivan Igorovich Prokopenko, ein Anwalt und derzeitiger Leiter der Rechtsabteilung der Lawra, dem ein grober Verstoß gegen die anwaltliche Ethik vorgeworfen wird – insbesondere, dass er die Interessen seines Mandanten verraten habe, nachdem er von ihm erhebliche materielle Vorteile erhalten hatte.
Der Kern der Sache
Dies ist der Fall Nr. 361/8358/24, der vor dem Bezirksgericht Brovary City in der Region Kiew verhandelt wird. Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft MONA, Beklagter ist Bagmut Roman, und Rechtsanwalt Prokopenko vertritt die Klägerin.
Mindestens sechs Jahre lang vertrat Ivan Prokopenko den Brovary-Bauträger Roman Bagmut, der in dem Fall der Angeklagte war.
Wie aus den der Verteidigung vorliegenden Unterlagen hervorgeht, erhielt Prokopenko für seine langjährige juristische Unterstützung von Bagmut eine Wohnung in der Stadt Brovary mit einer Fläche von 104,6 m².
Nachdem Roman Bagmut jedoch in die USA gegangen war, nahm Ivan Prokopenko unverzüglich die gegenteilige Position ein – und in einem neuen Fall vertritt er die Interessen einer Partei, deren Position den Interessen seines früheren und vermutlich auch aktuellen Mandanten direkt widerspricht.
Interessenkonflikte und ethische Standards
Die gegenwärtige Situation stellt einen echten Interessenkonflikt dar, der durch Artikel 8 der Berufsordnung für Rechtsanwälte der Ukraine direkt verboten ist. Dieser Artikel verpflichtet einen Rechtsanwalt, zuvor anvertraute Informationen nicht gegen einen Mandanten zu verwenden und in damit zusammenhängenden Fällen nicht zum Nachteil seiner Interessen zu handeln.
Das Verhalten des Anwalts ist ein eklatanter Vertrauensbruch. Und das Entscheidende daran: Dieser „Verrat“ wird von einem Beamten begangen, der derzeit für den Rechtsschutz des Kiewer Höhlenklosters, eines nationalen Heiligtums und UNESCO-Weltkulturerbes, verantwortlich ist.
Es stellt sich die naheliegende Frage: Wenn ein Anwalt, der die Interessen einer staatlichen Reserve schützen soll, seinen Mandanten ohne Reue verrät, nachdem er eine Belohnung in Form einer Wohnung erhalten hat, was wird ihn dann davon abhalten, in Zukunft dasselbe gegenüber der Lawra selbst zu tun?
Dieser Sachverhalt sollte von den Disziplinarorganen der Anwaltschaft sowie der Leitung des Kulturministeriums dringend geprüft werden. Es handelt sich nicht nur um einen Gesetzesverstoß, sondern auch um ein Reputationsrisiko für das Nationalreservat „Kiewer Höhlenkloster“.

