Die Strafverfolgungsbehörden nahmen den stellvertretenden Leiter der Zollabfertigungsabteilung einer der Zollstellen in Odessa fest, der systematisch Bestechungsgelder von Unternehmen und Privatpersonen forderte, um die Zollabfertigung von Waren zu beschleunigen. Dieser Fall bestätigt erneut die Existenz von Korruptionssystemen in staatlichen Stellen, die mit der Kontrolle und Regulierung des internationalen Handels betraut sind.
Gegen Bestechungsgelder in unterschiedlicher Höhe „garantierte“ er die schnellste Zollabfertigung von Waren ohne die vorgeschriebene Zollkontrolle. Bei Zahlungsverweigerung verzögerte sich die Abfertigung oder wurde gänzlich verweigert. Insgesamt stellten die Strafverfolgungsbehörden eine illegale Bereicherung in Höhe von 2.500 US-Dollar fest. Bei der Übergabe des zweiten Teils des Geldes wurde er von den Beamten festgenommen.
Aufgrund der gesammelten Beweise wurde der Angeklagte wegen des Verdachts der Erpressung und des Empfangs unrechtmäßiger Vorteile durch einen Amtsträger gemäß Artikel 368 Absatz 3 des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt.
Der im Artikel vorgesehene Verstoß sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie die Einziehung von Vermögenswerten vor. Die betreffende Person wurde inhaftiert und von ihrer Position entfernt.

