Im Jahr 2025 bleibt der Mindestlohn in der Ukraine bei 8.000 Hrywnja. Aufgrund von Erhöhungen der Einkommensteuer und der Wehrpflichtabgaben wird der Nettolohn der Ukrainer jedoch sinken. Nach Abzug der Steuern beträgt der tatsächliche Betrag 6.160 Hrywnja, also 280 Hrywnja weniger als im Vorjahr.
Am 1. Januar 2025 tritt das ukrainische Gesetz „Über den Staatshaushalt der Ukraine für 2025“ in Kraft. Darin ist festgelegt, dass sich der Mindestlohn und das Existenzminimum nicht ändern werden
- Das Mindestgehalt beträgt 8.000 UAH.
- Die Mindestleistung bei Arbeitslosigkeit beträgt 1.500 UAH.
- Der Mindestbeitrag zur Sozialversicherung beträgt 1.760 UAH/Monat, der Höchstbeitrag 35.200 UAH/Monat.
- Der Existenzminimumbetrag beträgt für erwerbsfähige Personen 3.028 UAH, für Personen, die ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben, 2.361 UAH.
Warum wird der „vorhandene“ Betrag sinken?
Finanzminister Serhij Martschenko erklärte, dass die Regierung aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht in der Lage sei, die Sozialstandards im Jahr 2025 anzuheben. Stattdessen plane die Regierung, den Mindestlohn bei 8.000 Hrywnja zu belassen und lediglich die Steuern zu erhöhen.
Gleichzeitig wirken sich die Erhöhung der Einkommensteuer (18 %) und der Wehrpflichtabgabe (5 %) auf das tatsächliche Nettogehalt aus. Erhielt eine Person im Jahr 2024 nach Steuern 6.440 Hrywnja, so sind es im Jahr 2025 nur noch 6.160 Hrywnja.
Diese Änderungen wirken sich auch auf den Staatshaushalt und die Höhe der Renten aus. Die Mindestrente beträgt künftig 2.725 UAH, die Höchstrente 23.610 UAH. Gleichzeitig könnten die Steuererhöhungen die Konsumnachfrage und die allgemeine Wirtschaftstätigkeit des Landes beeinträchtigen.

