Die Erhöhung des Mindestlohns ab dem neuen Jahr wirkt sich nicht nur auf das Einkommen der Arbeitnehmer aus, sondern auch auf die Höhe der obligatorischen und freiwilligen Versicherungsbeiträge. Die entsprechenden Änderungen sind bereits gesetzlich verankert und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Gemäß dem verabschiedeten Staatshaushaltsgesetz beträgt der Mindestlohn in der Ukraine ab Anfang 2026 8.647 Hrywnja. Dementsprechend werden alle Zahlungen und Rückstellungen, deren Höhe an diesen Wert gekoppelt ist, automatisch angepasst.
Zunächst geht es um den Mindestversicherungsbeitrag. Der Satz des Sozialversicherungsbeitrags bleibt unverändert und beträgt 22 % des Mindestlohns. Anhand dieser Formel wird der Betrag berechnet, der für einen vollen Versicherungsmonat erforderlich ist.
Somit beträgt die Mindestversicherungsprämie im Jahr 2026 1.902,34 Hrywnja pro Monat. Die Zahlung eines Betrags von mindestens diesem Niveau bewirkt, dass der entsprechende Monat voll auf die Versicherungsperiode angerechnet wird.
Der Pensionsfonds betont, dass der Mindestversicherungsbeitrag ein Schätzwert ist. Er wird ermittelt, indem der gesetzlich festgelegte Mindestlohn mit einem festen Beitragssatz von 22 % multipliziert wird, ohne weitere Koeffizienten.
Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass Bürger, die bereits Vereinbarungen zur freiwilligen Teilnahme an der obligatorischen staatlichen Rentenversicherung abgeschlossen haben, diese nicht erneut abschließen müssen. Alle bestehenden Vereinbarungen werden automatisch bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, auch bei elektronischer Beitragszahlung über das Webportal der Rentenkasse.
Die Erhöhung des Mindestlohns wird sich daher direkt auf die Kosten der Berufserfahrungsversicherung für diejenigen auswirken, die freiwillig Beiträge zahlen oder sich Berufserfahrung „einkaufen“. Für viele Ukrainer bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Belastung, sichert ihnen aber gleichzeitig den Anspruch auf eine volle Rente in der Zukunft.

