Das Parlament hat den Gesetzentwurf Nr. 14057 zur Änderung des ukrainischen Zivilgesetzbuches registriert. Das Dokument wurde von einer Gruppe von Abgeordneten unter der Leitung von Parlamentspräsident Ruslan Stefanchuk initiiert.
Der Gesetzentwurf sieht eine erhöhte Haftung für die Verbreitung „falscher Informationen“ vor und führt ein neues Verfahren zu deren Widerlegung ein. Experten und Medienvertreter betonen, dass das Dokument im Falle seiner Verabschiedung die Meinungsfreiheit ernsthaft einschränken könnte.
Eine der wichtigsten Regeln besteht darin, dass Informationen automatisch als unzuverlässig eingestuft werden, sofern sie nicht durch eine gerichtliche Verurteilung bestätigt werden. Dies macht journalistische Recherchen zu Korruption oder kriminellen Machenschaften praktisch unmöglich, da Gerichtsverfahren in der Ukraine oft Jahre dauern.
Der Entwurf verankert außerdem das „Recht auf Vergessenwerden“. Das bedeutet, dass jede Person die Löschung von Informationen verlangen kann, selbst wahrheitsgemäßer Informationen, wenn diese „an Relevanz verloren haben“ oder „von öffentlichem Interesse“ sind. Gleichzeitig fehlen im Gesetzesentwurf klare Kriterien zur Definition dieser Begriffe, was Missbrauchspotenzial birgt.
Ein separater Abschnitt befasst sich mit der Entschädigung für moralischen Schaden. Die Initiative ermöglicht es, Klagen auch aufgrund von Werturteilen oder dem „unangenehmen Ton“ von Veröffentlichungen einzureichen, was laut Anwälten den Druck auf die Medien erheblich erhöhen kann.
Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs Nr. 14057 könnte die Arbeitsregeln für Journalisten in der Ukraine ändern und die Meinungsfreiheit erheblich einschränken, was sowohl in der Mediengemeinschaft als auch bei Menschenrechtsaktivisten Besorgnis hervorruft.