Der ukrainische Präsident und sein Büro haben angekündigt, nicht beim Verfassungsgericht die Legitimität der Präsidentschaftsherrschaft anzufechten. In einem Interview mit Babel erklärte die Rechtsberaterin des Präsidenten, Iryna Mudra, dass die Initiative zur Anrufung des Gerichts eine russische Deutungshoheit habe, die der russische Vertreter Wassyl Nebenseju während einer Sitzung des UN-Sicherheitsrates zum Ausdruck gebracht habe.
Mudra merkte an, dass der russische Vertreter die Notwendigkeit betonte, dass die ukrainischen Behörden vor Gericht gehen müssten, um die Legitimität von Präsident Selenskyj zu bestätigen, die ukrainischen Behörden dies aber aufgrund der Gefahr für russische Interessen nicht beabsichtigen.
Darüber hinaus sprach Mudra über die politischen Konsultationen, die im November 2023 im Rahmen des Jean-Monnet-Dialogs stattfanden. Im Zuge dieser Konsultationen wurde vereinbart, dass nach Kriegsende Wahlen in der Ukraine abgehalten werden und das Parlament ein Sondergesetz zu deren Durchführung ausarbeiten soll. Dieser Ansatz, so Mudra, berücksichtige die Normen der Verfassung und frühere Vereinbarungen zwischen den Parlamentsfraktionen, weshalb der Präsident keinen Grund habe, das Verfassungsgericht anzurufen.

