Der skandalöse Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft, Roman Mudry (auch bekannt als Mazuryk), konnte nicht aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden, obwohl die Abteilung, in der er als stellvertretender Leiter tätig war, bereits 2021 liquidiert wurde.
Die Qualifikations- und Disziplinarkommission der Staatsanwälte (QDCP) unterstützte den von der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft eingereichten Antrag auf Entlassung Mudrys nicht.
Mudryi war stellvertretender Leiter der Abteilung für die Aufsicht über Sicherheitsbehörden, Finanz- und Grenzdienste. Im Mai 2021 wurde diese Abteilung aufgelöst und an ihrer Stelle eine neue geschaffen – die Abteilung für die Überwachung der Einhaltung der Gesetze durch die Sicherheitsbehörden.
Die Zahl der Stabsstellen wurde von 79 auf 39 reduziert. Mudrys Position wurde formell aufgehoben. Zweimal wurde ihm angeboten, auf andere Stellen in der Generalstaatsanwaltschaft zu wechseln, er stimmte jedoch nur Führungspositionen zu – auf der Ebene des stellvertretenden Generalstaatsanwalts oder des Leiters der regionalen Staatsanwaltschaft. Auf konkrete Stellen bewarb er sich nicht.
Bei der Sitzung der Strafprozessordnung bestritt der Staatsanwalt den Versuch, ihn zu entlassen, unter Berufung auf eine Reihe von Rechtsnormen. Insbesondere wies er darauf hin, dass:
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keine Warnung bezüglich der Veröffentlichung erhalten;
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ihm wurde keine vollständige Liste der offenen Stellen in der Verwaltung vorgelegt;
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Das Verfassungsgericht erklärte in seiner Entscheidung eine Gesetzesklausel für verfassungswidrig, die eine Entlassung aufgrund einer Umstrukturierung ermöglicht.
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In der Verwarnung wurde die Tatsache der Entlassung aus der Staatsanwaltschaft nicht erwähnt.
Die KDKP unterstützte diese Argumente und stellte fest, dass der Antrag auf Entlassung dem Rechtsstaatsprinzip widerspreche.
Mudry wurde der Öffentlichkeit bekannt, nachdem der Journalist Mykhailo Tkach für die UP-Zeitung „Wer kämpft für das russische Geschäft in der Ukraine?“ recherchierte. Das Material dokumentierte Mudrys Treffen mit Leonid Ashkenazi, einer Person, die mit der Vertretung der Interessen der Russen in der Ukraine in Verbindung gebracht wird.
Mudry erklärte daraufhin, er sei nicht nach Ashkenazi gekommen, sondern um sich mit Samvel Hakobyan zu treffen, der allerdings zu diesem Zeitpunkt im Auto wartete. Nach der Veröffentlichung der Ermittlungen wurde er aus der Task Force, einer abteilungsübergreifenden Gruppe zur Identifizierung und Beschlagnahmung russischer Vermögenswerte, ausgeschlossen.
Gleichzeitig erklärte Mudryi, Journalisten hätten falsche Informationen verbreitet und leitete eine interne Untersuchung gegen ihn ein.
Diese Situation wirft eine neue Welle von Fragen zur Personalpolitik der Generalstaatsanwaltschaft auf. Wie kam es, dass nach der Auflösung einer Struktureinheit und der offiziellen Entfernung aus einer Schlüsselgruppe ein Staatsanwalt, der mit einem Reputationsskandal in Verbindung gebracht wurde, immer noch im System verbleibt?
Die KDKP hat Mudry effektiv rechtlich abgeschirmt. Das Fehlen einer umfassenden Verwarnung, eine unvollständige Liste der offenen Stellen, das Verfassungsgericht und formale Verfahrensargumente – all dies ermöglichte es einem der umstrittensten Staatsanwälte, im System zu bleiben.