Das Staatliche Ermittlungsbüro (SBI) hat den Fall des Todes eines Häftlings im Untersuchungsgefängnis Charkiw vor Gericht gebracht: Der ehemalige Leiter des Untersuchungsgefängnisses und sechs seiner Untergebenen stehen vor Gericht

Das staatliche Ermittlungsbüro hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Leiter des Charkiwer Untersuchungsgefängnisses und sechs Mitarbeiter der Einrichtung abgeschlossen. Die Ermittler gehen davon aus, dass ihr Handeln zum Tod des Häftlings geführt hat. Eine Anklageschrift wurde bereits an das Gericht übermittelt, bestätigte das Büro.

Den Verfahrensunterlagen zufolge brachten SIZO-Mitarbeiter im April 2025 einen neu eingetroffenen Häftling gesetzeswidrig in eine Zelle mit einem bereits verurteilten Mann. Kurz darauf schlug dieser den Mann brutal und verletzte ihn schwer. Trotz des kritischen Zustands des Opfers rief das Personal keine medizinische Hilfe und isolierte ihn ohne angemessene Unterstützung in einem separaten Raum. Der Mann starb in der Nacht. Eine Untersuchung ergab, dass ein rechtzeitiges medizinisches Eingreifen sein Leben hätte retten können.

Die Ermittlungen dokumentierten auch Versuche, die wahren Umstände des Vorfalls zu vertuschen: An offizielle Stellen wurden unzuverlässige Angaben übermittelt, die illegale Verlegung in eine andere Zelle und die mangelnde medizinische Versorgung vertuscht.

Je nach Rolle der einzelnen Angeklagten wirft die Anklage Machtmissbrauch oder Amtsmissbrauch mit schwerwiegenden Folgen (§ 365 Abs. 3 StGB), Aussetzung in Lebensgefahr mit Todesfolge (§ 135 Abs. 3 StGB) sowie Amtsvernachlässigung mit tödlichen Folgen (§ 367 Abs. 3 StGB) vor. Die Höchststrafe beträgt bis zu zehn Jahre Gefängnis. Die Polizei ermittelt gesondert gegen den Verurteilten, der seinen Zellengenossen verprügelt hat.

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