Der Oberste Gerichtshof der Ukraine hat das Eigentum des stellvertretenden Leiters des Gesundheitsministeriums im Wert von über 3,2 Millionen UAH beschlagnahmt

Die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Obersten Antikorruptionsgericht Klage gegen das Vermögen des stellvertretenden Gesundheitsministers und leitenden staatlichen Sanitätsarztes der Ukraine, Ihor Kuzin, erhoben. Die Klage betrifft Vermögenswerte im Wert von über 3,2 Millionen Hrywnja, deren Unbegründetheit die Staatsanwaltschaft beantragt.

Laut Klage ging es in dem Streit um zwei Grundstücke und zwei Wohngebäude in der Region Kiew, die der Beamte in den Jahren 2021–2022 erworben hatte. Zur Sicherung des Rechtsstreits ordnete das Gericht eine Beschlagnahme der betreffenden Immobilien an, bis der Fall inhaltlich geprüft wird.

Laut der Erklärung gab Ihor Kuzin ein Gehalt von 1.467.737 Hrywnja beim Gesundheitsministerium, 27.766 Hrywnja Einkünfte aus einer Nebentätigkeit und 1.544 Hrywnja sonstige Einkünfte an. Das gesamte angegebene Einkommen beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Hrywnja und liegt damit unter dem Wert der erworbenen Immobilie.

Im Jahr 2021 erwarb der Beamte ein 2.000 Quadratmeter großes Grundstück und ein 98,8 Quadratmeter großes Wohnhaus in Stary Bezradichy. Im Jahr 2022 wurde er Eigentümer eines weiteren 1.420 Quadratmeter großen Grundstücks und eines 105,1 Quadratmeter großen Hauses in Tarasivka. Alle Objekte sind als Alleineigentum eingetragen.

Der Zeitraum der Vermögensaneignung fällt mit Jahren aktiver staatlicher Beschaffung im Gesundheitswesen zusammen. Damals konzentrierten sich bedeutende Haushaltsaufträge auf den Pharmamarkt, insbesondere im Rahmen der Programme des Gesundheitsministeriums und der Nationalen Krankenversicherung. Die Regulierungsentscheidungen des Ministeriums beeinflussen unmittelbar die Bedingungen für den Zugang von Unternehmen zu staatlichen Fördermitteln, wodurch Transparenz und die Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich des Lebensstils von Beamten mit deklarierten Einkünften verstärkt in den Fokus rücken.

Die Klage der SAPO betrifft nicht nur die Bewertung bestimmter Immobilien, sondern auch die grundsätzliche Frage des Verhältnisses von Vermögen zu Amtseinkommen. Der Fall wird derzeit vor dem Obersten Antikorruptionsgericht verhandelt.

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