In der Ukraine beträgt der Stromtarif 4,32 UAH pro 1 kWh. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Stromkosten durch den Einbau eines Zweizonen- oder Dreizonenzählers deutlich zu senken.
Zweizonenzähler: Sparen in der Nacht
Mit der Installation eines Zweizonenzählers können Verbraucher den Vorzugsnachttarif nutzen, der 2,16 UAH pro 1 kWh beträgt – doppelt so günstig wie der Tagtarif. Dieser Tarif gilt von 23:00 bis 07:00 Uhr. Die Kosten für die Installation eines Zweizonenzählers amortisieren sich aufgrund der Einsparungen beim Nachtverbrauch in 5 Monaten. Besitzer solcher Zähler können ihre Rechnungen deutlich senken, insbesondere wenn sie nachts Elektrogeräte nutzen.
Dreizonenzähler: mehr Möglichkeiten zum Sparen
Für diejenigen, die ihren Stromverbrauch planen können und von noch günstigeren Tarifen profitieren möchten, besteht die Möglichkeit, einen Dreizonenzähler zu installieren. Dieses Messgerät verfügt über drei Tarife:
- Nachts (von 23:00 bis 7:00 Uhr) – 1.728 UAH pro 1 kWh.
- Halbzeit (von 07:00 bis 08:00, 11:00 bis 20:00, 22:00 bis 23:00) – 4,34 UAH pro 1 kWh.
- Spitzenzeit (von 08:00 bis 11:00 Uhr, 20:00 bis 22:00 Uhr) – 6,48 UAH pro 1 kWh.
Ein Dreizonenzähler eignet sich am besten für Haushalte mit hohem Stromverbrauch, in denen Zeiträume des Stromverbrauchs kontrolliert werden können, um beispielsweise Spitzenzeiten zu vermeiden.
So wechseln Sie in einen neuen Tarif
Jeder Verbraucher kann einen Mehrzonenzähler kaufen und sich an seinen Stromversorger wenden, um auf den neuen Tarif umzusteigen. Ein solcher Schritt spart Geld, wenn Sie die Möglichkeit haben, den Zeitpunkt des Stromverbrauchs zu steuern.
Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 632 vom 31.05.2024 wird für alle Einwohner der Ukraine bis zum 30. April 2025 ein einheitlicher Festpreis für Strom festgelegt – 4,32 UAH pro 1 kWh. Hierbei handelt es sich um einen Vorzugstarif, der für alle Kategorien von Verbrauchern gilt, einschließlich der Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Privathäusern, Wohnheimen, Gartenbaugesellschaften und Ferienhausgenossenschaften.