Das Bezirksgericht Jaworiw in der Region Lwiw befand den staatlichen Zollinspektor Stepan Bilash der Amtspflichtverletzung für schuldig, sprach ihn jedoch wegen Verjährung von einer Bestrafung frei.
Laut den Akten ließ Bilash im März 2019 einen Mercedes-Benz Sprinter-Kleinbus mit geschmuggelten Autoteilen, Kleidung und anderen Waren mit einem Gewicht von über 1,3 Tonnen ohne ordnungsgemäße Kontrolle passieren. Der Bus wurde später von Beamten des SBU angehalten, und bei einer erneuten Kontrolle wurden nicht deklarierte Waren entdeckt.
Richterin Natalia Shved verurteilte den Zollbeamten zu einem Jahr Freiheitsbeschränkung und dem Entzug des Rechts, ein öffentliches Amt zu bekleiden, jedoch wurde er wegen Verjährung von der Strafe freigesprochen.
Interessanterweise war Stepan Bilash bereits im August 2021 vom Zoll entlassen worden, wurde aber gerichtlich wieder eingestellt. Das Bezirksverwaltungsgericht Lwiw hob die Entlassung auf und erstattete ihm zudem fast 300.000 UAH Gehalt für die Zeit seiner unfreiwilligen Abwesenheit. Die Entscheidung wurde vom Achten Verwaltungsberufungsgericht und dem Obersten Gerichtshof bestätigt.
Dieser Fall sorgte aufgrund der Kombination aus Schmuggel, Fahrlässigkeit eines Beamten und einem langwierigen Gerichtsverfahren zur Wiedereinstellung für breite Kontroversen.

