48 Angeklagte in Strafverfahren des Nationalen Antikorruptionsbüros und der Spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft wurden nach der Überstellung ihrer Fälle an das Gericht in die ukrainischen Streitkräfte eingezogen. Die Verfahren gegen diese Angeklagten wurden daher ausgesetzt.
Dies berichtete die SAPO und unterstrich damit einen neuen Trend, der sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu einem Mechanismus zur Vermeidung von Verantwortung entwickelt.
Nach Vorlage des Verdachts, der Ermittlungen und der Überweisung des Falles an das Gericht kann der Beschuldigte freiwillig in die Reihen der ukrainischen Streitkräfte eintreten. Begibt er sich in ein Kampfgebiet oder nimmt er an Kampfeinsätzen teil, setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ende seines Wehrdienstes aus.
Wie im SAPO festgestellt, führt diese Praxis zu Folgendem:
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unbefristete Aussetzung des Gerichtsverfahrens;
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Vertagung der Urteilsverkündung;
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Die Verkürzung der Verjährungsfrist für die Strafverfolgung ermöglicht es, einer Bestrafung zu entgehen.
Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass sie die freiwillige Mobilisierung von Angeklagten zunehmend nicht als Ausdruck staatsbürgerlicher Verantwortung, sondern als juristische Strategie betrachtet.
Dieser Trend trat besonders deutlich hervor im Zusammenhang mit den Nachrichten über den ehemaligen Leiter des staatlichen Fiskaldienstes, Roman Nasirow, dessen Fall bereits vor Gericht verhandelt wurde. Im April wurde bekannt, dass Nasirow sich den ukrainischen Streitkräften angeschlossen hatte, woraufhin die Verteidigung umgehend einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellte.
Innerhalb weniger Tage widerrief der Militärstrafvollzugsdienst jedoch den Mobilisierungsbefehl und kündigte zudem eine interne Untersuchung der Umstände seiner Einberufung an.
Dieser Fall verdeutlichte mögliche Missbräuche des Mobilisierungsmechanismus und löste einen öffentlichen Aufschrei aus.
Die Staatsanwaltschaft betont: Die Teilnahme an Kampfhandlungen darf nicht als Schutzschild gegen die Verantwortung dienen. Einerseits können die Angeklagten tatsächlich Kampfeinsätze durchführen, andererseits nutzen sie dies als rechtliche Ausrede, was unter den Bedingungen des Kriegsrechts den Strafverfolgungsprozess erheblich verzögert.
Die SAPO warnt außerdem: Ein Missbrauch solcher Mechanismen kann das Vertrauen in die Mobilisierung selbst als Verteidigungsinstrument untergraben.

