Das Oberste Antikorruptionsgericht hat zwei ehemalige Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros, die der Bestechung durch Provokation beschuldigt wurden, vollständig freigesprochen. Wie „Court Reporter“ berichtet, stellte das Gericht fest, dass die Beweise in dem Fall unter Provokation erlangt worden waren und die Handlungen der Beamten keine strafbaren Elemente aufwiesen.
Den Ermittlungen zufolge sollen SBI-Beamte im Jahr 2021 die Überweisung von Geld an einen ihnen bekannten Mann organisiert haben, damit dieser sich mit dem stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Lwiw in Verbindung setzen und den Kauf des beschlagnahmten Grundstücks beantragen konnte. Der Staatsanwalt lehnte das Geld ab und erstattete Anzeige.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Antragsteller wiederholt mit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen kooperiert und dafür eine Belohnung erhalten hatte. In diesem Fall handelte er unter der Kontrolle des SBU. Zeugen bestätigten, dass der Mann aus eigenem Antrieb handelte und Anweisungen von anderen Personen erhielt.
Das Gericht stellte fest, dass die SBI-Beamten keine Straftaten begangen hatten und die Anschuldigung konstruiert war, da sie auf einem Konflikt zwischen verschiedenen Strafverfolgungsbehörden beruhte. Die Unterlagen bezüglich des dritten Angeklagten wurden aufgrund seiner Mobilisierung in einem separaten Verfahren verhandelt.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs unterstreicht die Wichtigkeit einer objektiven Beweiswürdigung und des Ausschlusses von Provokationen bei der Untersuchung von Korruptionsfällen.

