Die NABU-Verfahren scheitern vor Gericht

Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof (OSG) hat die vom Nationalen Antikorruptionsbüro (NABU) erhobenen Ermittlungen gegen den ehemaligen Abgeordneten Oleksandr Hranovsky eingestellt. Diese Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass aufsehenerregende Ermittlungen von Antikorruptionsbehörden häufig im Justizsystem scheitern.

Aufsehenerregende Ermittlungen, die spektakuläre Enthüllungen und Anklagen versprachen, enden oft mit einem kompletten Scheitern vor Gericht.

Der Nationale Antikorruptionsbeauftragte der Ukraine (NABU) äußerte bereits im Oktober 2022 öffentlich Verdachtsmomente gegen Oleksandr Hranovsky. In ihrer Pressemitteilung erklärten die Antikorruptionsaktivisten umgehend, dass „der Volksabgeordnete der Ukraine der 8. Legislaturperiode ein System organisiert hat, nach dem das Hafenwerk Odessa Mineraldünger an ein zuvor festgelegtes Unternehmen zu Preisen unterhalb des Marktpreises verkaufte.“.

Doch auch nach über zweieinhalb Jahren fanden die Ermittler nicht genügend Beweise, und am 20. August stellte das VAKS den Verdachtsbericht gegen Granovsky ein.

Die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft erklärte, sie halte die Entscheidung des Richters für rechtswidrig und unbegründet und bereite eine Berufung vor der Berufungskammer des Obersten Justizrates vor. Wie sich das Verfahren weiterentwickeln wird, ist noch unklar.

Dies ist jedoch kein Einzelfall, in dem Korruptionsverfahren vor Gericht scheitern. Ein weiteres Beispiel sind die Verfahren gegen den ehemaligen Infrastrukturminister Wolodymyr Omeljan. Er hat wiederholt erklärt, die Ermittler seien aufgrund politischer Voreingenommenheit befangen gewesen. Beide Verfahren gegen ihn scheiterten vor Gericht, doch die Antikorruptionsbehörde NABU entschuldigte sich nicht offiziell beim ehemaligen Minister für die unrechtmäßige Strafverfolgung und die Rufschädigung.

Es scheint, dass sich eine ähnliche Situation im Fall NABU gegen den ehemaligen Landwirtschaftsminister Mykola Solsky abzeichnen wird. Ihm wird vorgeworfen, vor acht Jahren ATO-Veteranen bei der Privatisierung von Grundstücken in der Region Sumy geholfen zu haben. Laut den Ermittlern befanden sich diese Grundstücke im Besitz der Nationalen Agrarakademie (NAA) und durften nicht privatisiert werden.

Die Darstellung der Ermittler wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof widerlegt, der urteilte, dass die NAAS keine Rechte an diesen Ländereien habe, sowie von Experten, die die historische Chronologie dieser Ländereien seit den 1950er Jahren untersuchten und ebenfalls betonten, dass diese Ländereien nicht in die Landbank der NAAS aufgenommen worden sein konnten.

Vermutlich konnte die NAAS das beschlagnahmte und als ihr Eigentum betrachtete Land noch lange nutzen. Dies belegen insbesondere die Akten einiger Strafverfahren, in denen NAAS-Mitarbeiter beschuldigt wurden, das Solsky und ATO-Veteranen zugeschriebene Land widerrechtlich angeeignet zu haben. Die NAAS verpachtete dieses Land heimlich an Landwirte zum Anbau ihrer Feldfrüchte, obwohl dies ausdrücklich verboten ist.

Die zentrale Frage im NABU-Verfahren gegen Ex-Minister Solsky ist nun, ob die Ermittler ihre Annahme beweisen können, dass die Grundstücke tatsächlich von der NAAS genutzt wurden. Gelingt ihnen dies nicht – und die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch –, wird der Ex-Minister freigesprochen.

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