Im Jahr 2025 gewann die Besteuerung von Geldtransfers erneut an Bedeutung, nachdem Medienberichte die Runde machten, wonach Ukrainer Steuern auf alle Zahlungen per Bankkarte zahlen müssten – selbst auf Beträge von nur einer Hrywnja. Diese Meldung löste in der Bevölkerung heftige Reaktionen aus. Der staatliche Steuerdienst der Ukraine stellte jedoch klar, dass einige dieser Berichte falsch seien und nicht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprächen.
Was ist tatsächlich steuerpflichtig?
Laut Steuergesetzbuch sind nur Übertragungen steuerpflichtig, die als Einkommen einer natürlichen Person gelten. Dies trifft beispielsweise auf Zahlungen für Dienstleistungen zu, die Bürger einander erbringen (auch inoffiziell), oder auf reguläre Bareinnahmen, die nicht den Charakter einer Schenkung oder Unterstützung aufweisen.
Gleichzeitig sind folgende Waren und Dienstleistungen nicht steuerpflichtig:
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Gehälter, Renten, Stipendien, Sozialleistungen und sonstige öffentliche Einnahmen;
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Geldgeschenke von nahen Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder, Ehepartner);
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Der Verkauf von persönlichen Gebrauchsgegenständen, beispielsweise über Online-Plattformen (OLX, soziale Netzwerke), ist in Fällen zulässig, in denen es sich nicht um eine systematische gewerbliche Tätigkeit handelt.
Bei Geldüberweisungen von Freunden, Bekannten oder entfernten Verwandten – beispielsweise zu einem Geburtstag, einer Hochzeit oder einem anderen persönlichen Anlass – können diese als Einkommen gelten, wenn der Betrag 25 % des Mindestlohns übersteigt. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 2.000 UAH (mindestens jedoch bei 8.000 UAH).
Welche Steuersätze gelten?
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Einkommensteuer — 18%
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Militärsteuer – 1,5 % (für Einkommen im Jahr 2024) bzw. 5 % (für bestimmte Kategorien von Geschenken im Jahr 2025)
Wer ist zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet?
Folgende Angaben sind für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erforderlich:
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Beamte und Kommunalbeamte;
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Einzelunternehmer im allgemeinen System;
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Personen, die Immobilien vermieten oder andere spezifische Einkünfte beziehen.
Andere Bürger können freiwillig eine Erklärung abgeben, wenn sie dies für notwendig erachten.
Die Position des Steuerdienstes
Der staatliche Steuerdienst der Ukraine betonte, dass die Informationen über die angebliche obligatorische Besteuerung jeder einzelnen Überweisung falsch seien. Insbesondere würden Bürger nicht für den Verkauf persönlicher Gegenstände im Internet bestraft, sofern es sich nicht um eine systematische Tätigkeit mit gewerblichen Merkmalen handle.
Steuerzahlern wird empfohlen, Belege aufzubewahren und im Zweifelsfall Rat beim Finanzamt einzuholen oder die Informationen über ihr elektronisches Steuerkonto zu überprüfen.

