In den ersten elf Monaten des Jahres 2025 leitete der staatliche Steuerdienst über 25.000 Vollstreckungsverfahren gegen ukrainische Unternehmen ein. Dabei geht es um die Eintreibung von Bußgeldern, Steuern und Gebühren zugunsten des Staates. Im Vergleich zur Vorkriegszeit stieg die Zahl dieser Verfahren um 35 %, was eine deutliche Erhöhung der Steuerbelastung für Unternehmen bedeutet.
Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 25.035 Verfahren eröffnet. Dies ist ein geringfügiger Rückgang gegenüber 2024 – um 1,7 % –, aber deutlich mehr als vor Beginn des umfassenden Krieges. Der Trend zu steigenden Steuereinnahmen setzt sich somit auch vor dem Hintergrund einer Kriegswirtschaft fort.
Die meisten Verfahren werden traditionell in der Hauptstadt eingeleitet. In Kiew wurden dieses Jahr 5.757 Fälle eröffnet, was fast jedem vierten Verfahren gegen ein Unternehmen in der Ukraine entspricht. An zweiter Stelle folgt die Region Dnipropetrowsk mit 4.738 Verfahren. Den dritten Platz belegt die Region Kiew mit 1.467 eröffneten Verfahren.
Die meisten Steuerverfahren wurden im Großhandel eingeleitet – 5.380 Fälle. Danach folgen Landwirtschaft und Jagd mit 2.092 Verfahren. Das Baugewerbe belegt mit 1.910 Fällen den dritten Platz.
Experten weisen darauf hin, dass der Anstieg der Zahl der Vollstreckungsverfahren sowohl auf verstärkte Kontrollen durch den Steuerdienst als auch auf finanzielle Schwierigkeiten von Unternehmen in Kriegszeiten zurückzuführen sein könnte, da es für Unternehmen schwieriger ist, ihren Steuerpflichten fristgerecht nachzukommen.

