In der Ukraine gibt es seit über einem Jahrzehnt eine Grundsteuer, die im Volksmund als „Quadratmetersteuer“ bekannt ist. Wenn die Gesamtfläche Ihres Hauses die staatlichen Standards überschreitet, erhalten Sie möglicherweise im Jahr 2026 einen Steuerbescheid zur Zahlung für 2025.
Die Steuer gilt für Wohnungen mit einer Fläche von mehr als 60 m², Wohngebäude mit einer Fläche von mehr als 120 m² und einer Gesamtfläche (Haus plus Wohnung) von mehr als 180 m². Überschreitet die Fläche den Schwellenwert, wird nur das „überschüssige“ Volumen besteuert: Beispielsweise wird eine 70 m² große Wohnung auf 10 m² besteuert, ein 150 m² großes Haus auf 30 m². Für sehr große Objekte wird ein fester Zuschlag von 25.000 UAH erhoben – dies gilt für Wohnungen über 300 m² und Häuser über 500 m².
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Mindestlohn des Vorjahres und dem von den lokalen Behörden festgelegten Satz. Ein Expertenbeispiel: Bei einem Mindestlohn von 8.000 UAH und einem Satz von 1,5 % ergibt dies etwa 120 UAH pro „steuerpflichtigem“ Quadratmeter pro Jahr, sodass zehn „zusätzliche“ Meter etwa 1.200 UAH pro Jahr kosten. Die offizielle Berechnung erfolgt durch die staatliche Steuerbehörde. Anschließend wird dem Zahler, in der Regel im Juni/Juli, eine Benachrichtigung zugesandt. Die Zahlung muss innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt erfolgen. Sollten Sie mit dem Betrag nicht einverstanden sein, können Sie gesetzlich gegen die Festsetzung Einspruch einlegen und Dokumente (z. B. über den Verkauf einer Immobilie) vorlegen.
Es gibt auch legale Möglichkeiten, die Steuer zu vermeiden oder zu reduzieren. Vergünstigungen gelten für Wohnungen im Rahmen der Normen, für Einrichtungen in besetzten Gebieten oder in Kriegsgebieten beschädigte Objekte sowie für bestimmte Kategorien (familienähnliche Kinderheime, Unterkünfte für Waisen, kinderreiche Familien usw.) – eine spezifische Liste der Vergünstigungen wird von den Gemeinderäten erstellt. Sie können die Steuer legal reduzieren, indem Sie eine Wohnung als Miteigentum registrieren: Wenn eine 100 m² große Wohnung zwei Personen mit jeweils 50 m² gehört, wird die Steuer nicht erhoben, da der individuelle Anteil unter dem Schwellenwert liegt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten, diesen aber nicht fristgerecht bezahlen, drohen Ihnen Strafen und Verwaltungshaftung; wenn Sie keinen Bescheid erhalten, fallen keine Strafen an. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Steuerfeststellung haben, wenden Sie sich für eine Neuberechnung an das Finanzamt oder wenden Sie sich an einen Anwalt, um rechtliche Optimierungstools zu nutzen.

