Der ehemalige Leiter des staatlichen Fiskaldienstes, Nasirow, wurde für schuldig befunden und noch im Gerichtssaal inhaftiert.

Das Oberste Antikorruptionsgericht verurteilte den ehemaligen Leiter des staatlichen Fiskaldienstes, Roman Nasirow, zu sechs Jahren Haft. Er wurde des Machtmissbrauchs zugunsten der Strukturen des flüchtigen ehemaligen Volksabgeordneten Oleksandr Onyschtschenko für schuldig befunden. Nasirow wurde noch im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Dies berichteten Suspilne, das Antikorruptionszentrum und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft.

Das Richtergremium des Obersten Gerichtshofs der Ukraine, bestehend aus Ihor Strohy, Lesya Fedorak und Viktor Nogachevsky, befand Roman Nasirov des Amtsmissbrauchs (Abschnitt 2, Artikel 364 des Strafgesetzbuches der Ukraine) für schuldig. Dieser bezieht sich auf rechtswidrige Entscheidungen, die es mit Oleksandr Onyshchenko verbundenen Unternehmen ermöglichten, die Zahlung von Pachtgebühren für die Bodennutzung und Steuerzahlungen hinauszuzögern. Laut Anklage entstand dem Staat dadurch ein Schaden von über zwei Milliarden Hrywnja.

Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und eine Geldstrafe von 17.000 Hrywnja, die Höchststrafe gemäß dem entsprechenden Artikel. Darüber hinaus wurde Nasirov für drei Jahre von der Ausübung von Führungspositionen in Regierungsbehörden, Kommunalverwaltungen und staatlichen Unternehmen ausgeschlossen. Nach der Urteilsverkündung ordnete das Gericht seine sofortige Inhaftierung noch im Gerichtssaal an.

Was die anderen Angeklagten betrifft: Journalisten zufolge wurde der ehemalige Beamte des staatlichen Fiskaldienstes, Wolodymyr Nowikow, zu vier Jahren Haft, einer Geldstrafe und einem Berufsverbot verurteilt. Das Antikorruptionszentrum hingegen behauptet, das Gericht habe Nowikow für unschuldig befunden und berichtet von seinem Freispruch. Es gibt also derzeit widersprüchliche Angaben zum Status des zweiten Angeklagten.

Rechtlich ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Nun kann Berufung eingelegt werden. Die Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs muss über Berufungen gegen das Urteil bis Mitte April 2026 entscheiden. Geschieht dies nicht fristgerecht, könnte Nasirov aufgrund der Verjährung straffrei davonkommen. Das Antikorruptionszentrum betont die entscheidende Bedeutung des Zeitpunkts.

Diese Entscheidung markierte den Höhepunkt eines der bekanntesten Korruptionsfälle der letzten Jahre – des sogenannten „Onyshchenko-Gasfalls“. Der Fall wurde über sechs Jahre verhandelt und umfasste mehr als zweihundert Gerichtsverhandlungen. Kern des Verdachts war, dass die Leitung des staatlichen Finanzdienstes Zahlungen an Onyshchenkos Unternehmen künstlich verzögerte und ihnen so ermöglichte, die fälligen Gebühren für die Bodenschatznutzung zu umgehen.

Ein weiterer Vorfall, der während des Prozesses für öffentliche Empörung sorgte, war der Versuch der Verteidigung, das Verfahren unter Berufung auf Nasirows Einberufung zu stoppen. Im April behauptete die Verteidigung, der Angeklagte sei angeblich in eine Militäreinheit eingezogen worden. Grundlage dafür war ein Attest der militärmedizinischen Kommission vom 30. Januar 2025. Bereits am nächsten Tag widerriefen die ukrainischen Streitkräfte diese Anordnung und erklärten, das Dokument sei rechtswidrig ausgestellt worden.

Nasirov befindet sich derzeit aufgrund eines Beschlusses des Obersten Gerichtshofs in Untersuchungshaft und gilt formell als zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sein Rechtsstatus ist jedoch noch ungeklärt, da die Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs über sein Urteil entscheidet. Das Tempo des Berufungsverfahrens – und die Frage der Verjährungsfrist bis April 2026 – wird nicht nur für den Angeklagten selbst, sondern auch für das Ansehen des gesamten Antikorruptionssystems eine Bewährungsprobe darstellen.

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