Wolodymyr Malizki, ein Einwohner des Dorfes Sasiv in der Region Lwiw, wurde trotz der Pflege seines schwerkranken, pflegebedürftigen Vaters eingezogen. Grund dafür war eine Verzögerung bei der Bearbeitung von Dokumenten, die ihm eine Befreiung vom Wehrdienst ermöglicht hätten.
Das regionale territoriale Zentrum für Rekrutierung und soziale Unterstützung erklärte, dass Bürger, die Menschen mit Behinderungen betreuen, gemäß Artikel 23 des ukrainischen Gesetzes „Über Mobilisierungsausbildung und Mobilisierung“ eine Aufschiebung erhalten können. Hierfür müssen im Voraus entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Im Fall von Wolodymyr kam es aufgrund der Umstrukturierung der Sozialversicherungsträger zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Bescheinigungen. Dadurch konnte er die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen und wurde deshalb einberufen. Das Rekrutierungszentrum stellte fest, dass die Einberufung rechtmäßig erfolgte, da die Bestätigung des Anspruchs auf Wehrdienstaufschub zum Zeitpunkt der Einberufung nicht vorlag. Gleichzeitig betonte das Zentrale Komitee für Zivilschutz (ZKK), dass jeder Fall individuell geprüft werde. Wolodymyr Malizki erklärte gegenüber Reportern, dass er nach Bekanntwerden des Vorfalls einen Kurzurlaub vom Wehrdienst erhalten habe. Ihm wurden bis zu zehn Tage eingeräumt, um alle Unterlagen für die offizielle Entlassung aus der Armee bei seiner Einheit einzureichen. Laut seinen Angaben verlängerte er in letzter Zeit regelmäßig seinen Wehrdienstaufschub, der alle drei Monate bestätigt werden musste. Dieses Mal hatte er jedoch keine Zeit, die Bescheinigung über den Bezug staatlicher Unterstützung für die Pflege seines Vaters, der einen Grad der Behinderung 1 hat, zu verlängern.
Juristen weisen darauf hin, dass solche Situationen aufgrund komplexer bürokratischer Verfahren entstehen, insbesondere in Zeiten von Umstrukturierungen bei den Sozialversicherungsträgern. Am einfachsten lässt sich dies vermeiden, indem man die Unterlagen im Voraus vorbereitet und regelmäßig mit der Wehrdienststelle in Kontakt bleibt.
Bisher wurden alle Männer zwischen 25 und 60 Jahren, die noch nicht registriert waren, automatisch vom Staat erfasst. Sie können ihre Daten über die App „Reserve+“ einsehen und müssen die Regeln der Wehrpflichtregistrierung befolgen, um Bußgelder und Missverständnisse zu vermeiden.

