Trunkenheit am Steuer: Ein Polizist hat in der Region Nowoselytsch eine Frau angefahren – die Anklage wurde an das Gericht weitergeleitet.

Das staatliche Ermittlungsbüro hat die Voruntersuchung gegen einen Polizeibeamten aus der Region Tscherniwzi abgeschlossen, der in alkoholisiertem Zustand (1,45 ppm) einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat. Die Anklage wurde dem Gericht übermittelt.

Den Ermittlungen zufolge verlor eine Polizistin in der Nacht vom 27. auf den 28. Juli 2025 gegen 1:45 Uhr in Nowoselyzja, Bezirk Tscherniwzi, in einem Kurvenabschnitt die Kontrolle über ihren Pkw. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Betonzaun.

Im Führerhaus befanden sich neben der Fahrerin drei ihrer Freundinnen, mit denen sie den Abend entspannt verbracht und Alkohol getrunken hatte. Bei dem Zusammenstoß verstarb die 35-jährige Beifahrerin noch an der Unfallstelle, zwei weitere Frauen wurden unterschiedlich schwer verletzt. Die Fahrerin wurde ins Krankenhaus eingeliefert und später über den Unfallverdacht informiert.

Die Untersuchung bestätigte, dass die Frau unter Alkoholeinfluss stand: Der Blutalkoholwert betrug 1,45 ppm. Auf Anordnung des Gerichts wurde Untersuchungshaft mit der Möglichkeit der Freilassung gegen Kaution angeordnet. Die Verdächtige hat ihre Schuld vollumfänglich eingeräumt.

Die Ermittlungen wurden vom Staatlichen Ermittlungsbüro mit Unterstützung der Nationalpolizei durchgeführt. Sie wurde gemäß Artikel 286-1 Absatz 3 des ukrainischen Strafgesetzbuches angeklagt – Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch eine Person, die ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führt und dadurch den Tod des Opfers verursacht. Der Artikel sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor.

Die Anklageschrift wurde bereits an das Gericht übermittelt; im nächsten Schritt wird der Fall gemäß den Bestimmungen des Strafprozessrechts geprüft. Vertreter des Staatlichen Ermittlungsbüros gaben bekannt, dass die Ermittlungen unter vollständiger Beweissicherung und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgeschlossen wurden.

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