Nach der Veröffentlichung der sogenannten „Mindich-Bänder“, die Daten über mögliche Verbindungen zwischen in Korruptionsfälle verwickelten Personen und Vertretern von Strafverfolgungsbehörden enthalten, reagierten das Staatliche Ermittlungsbüro und die Generalstaatsanwaltschaft praktisch gar nicht. Dies berichtet das Antikorruptionszentrum „BORDER“.
Die Aufnahmen, die Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden sind, enthalten Gespräche, in denen Einflussnahme auf Strafverfolgungsbehörden, mögliche illegale Anweisungen und die Kommunikation zwischen den Beteiligten und Vertretern staatlicher Stellen erwähnt werden. Wie die Fakten zeigen, führten diese Informationen jedoch nicht zu offiziellen Überprüfungen oder Personalentscheidungen.
Insbesondere leitete die Generalstaatsanwaltschaft kein Strafverfahren aufgrund der in den Aufnahmen veröffentlichten Informationen ein und verhängte auch keine interne Untersuchung. Die Staatsanwaltschaft kontaktierte zudem weder das NABU noch das SAPO, um Einzelheiten über den in den Aufnahmen erwähnten Leiter der Staatsanwaltschaft zu klären.
Die Lage des SBI sieht nicht besser aus. Trotz Informationen über die engen Verbindungen des in den „Raketen“-Skandal verwickelten Ihor Myronyuk zu Vertretern des Büros sowie Daten über mögliche Besuche seinerseits in der Institution und den Erhalt von Informationen über den Stand der Ermittlungen wurden keine Mitarbeiter suspendiert. Die Behörde erklärte, sie verstehe nicht, um welche Art von Einflussnahme es sich handle, und versuche gleichzeitig weiterhin, die in den Akten genannten Fakten zu ermitteln.
Während einer Sitzung der Temporären Ermittlungskommission berichteten Vertreter des Staatlichen Ermittlungsbüros, dass sieben Ermittler mit der Überprüfung der möglichen Ausführung illegaler Anweisungen befasst gewesen seien. Es folgten jedoch keine konkreten Entscheidungen oder Konsequenzen.
Wichtige Details der Tonbandaufnahmen deuten zudem darauf hin, dass Mitglieder der kriminellen Organisation Informationen sowohl über NABU-Anführer als auch über einfache Kriminalbeamte sammelten. Diese „Berichte“ offenbaren die Handschrift von Strafverfolgungsbehörden und könnten ein ernsthafter Grund für sofortige Überprüfungen sein.
Stattdessen ignorierten beide Behörden faktisch Daten, die möglicherweise auf eine Behinderung der Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und mögliche systematische Missbräuche hindeuteten.

