Die Staatsanwaltschaft der Oblast Lwiw hat einen neuen Verdacht gegen eine 29-jährige Frau erhoben, die bereits wegen Drogendelikten in Untersuchungshaft sitzt. Ihr wird vorgeworfen, innerhalb und außerhalb von Gefängnissen kriminellen Einfluss ausgeübt und verbreitet zu haben.
Zuvor hatten die Strafverfolgungsbehörden festgestellt, dass die Verdächtige einer vierköpfigen organisierten kriminellen Gruppe angehörte, die einen Methadon-Lieferkanal zur Justizvollzugsanstalt aufgebaut hatte. Wichtig ist, dass die Frau auch nach ihrer Festnahme und ohne die Möglichkeit einer Kautionszahlung weiterhin kriminellen Einfluss ausübte.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Verdächtige während ihres Aufenthalts in der Kolonie den Status einer sogenannten „Aufseherin“ erlangte – einer informellen Führungspersönlichkeit unter den Gefangenen. Sie legte Verhaltensregeln fest, forderte deren Einhaltung und bestrafte Verstöße körperlich und seelisch. Gleichzeitig kontrollierte sie die Verteilung der Gelder aus dem Drogenverkauf, füllte den „Gemeinschaftsfonds“ und schlichtete Konflikte unter den Gefangenen.
Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden hielt sich die Frau grundsätzlich an die „Diebestraditionen“ und verstieß vorsätzlich gegen das Gefängnisregime, was ihre Position in der Kolonie nur stärkte. Dies war die Grundlage für einen neuen Verdacht gegen sie – gemäß Artikel 255-1 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Aufbau und Verbreitung kriminellen Einflusses).
Die vorgerichtlichen Ermittlungen werden von der Hauptdirektion der Nationalpolizei in der Region Lwiw mit operativer Unterstützung der Abteilung für strategische Ermittlungen und des Sicherheitsdienstes der Ukraine durchgeführt. Auch die operative Einheit des Lwiwer Gefängnisses Nr. 19 ist in den Fall involviert.