In der Region Lwiw verhinderten Zollbeamte den Versuch, eine antike Ikone ohne Anmeldung einzuführen. Die beschlagnahmte Ikone wurde untersucht, wobei ihr musealer sowie historischer und kultureller Wert bestätigt wurde. Es handelt sich um eine „Evangeliumsszene“ von Andreas Asper, einem bekannten Schweizer Künstler des frühen 17. Jahrhunderts.
Laut dem staatlichen Zolldienst ereignete sich der Vorfall am 6. Oktober am Grenzübergang Schehyny-Medica. Bei der Kontrolle eines VW Crafter-Kleinbusses entdeckten Zollbeamte eine antike Ikone im Gepäck des Fahrers, der aus Polen zurückkehrte. Die Ikone war nicht ordnungsgemäß angemeldet worden.
Experten des Andrej-Scheptyzkyj-Nationalmuseums in Lemberg bestätigten die Echtheit des Werkes. Die Signatur des Künstlers ist auf der Rückseite des Gemäldes und in der unteren rechten Ecke erhalten, was darauf hindeutet, dass die Ikone Andreas Asper gehörte. Experten schätzten ihren Wert auf etwa 25.000 US-Dollar, was mehr als einer Million Hrywnja entspricht.
Die Zollbeamten erstellten einen Bericht gemäß Artikel 471 Absatz 3 des ukrainischen Zollgesetzes, der eine Geldstrafe von 5.100 UAH für die Nichtanmeldung von Waren beim Grenzübertritt vorsieht. Darüber hinaus kann das Abzeichen beschlagnahmt werden.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung strenger Kontrollen des Grenzübertritts von Kulturgütern und den Schutz des ukrainischen Kulturerbes. Die Strafverfolgungsbehörden betonen, dass Versuche, antike Objekte illegal ein- oder auszuführen, strengstens strafbar sind.

